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Postenschacher-Causa: "Bürgermeister nicht das Gelbe vom Ei"

Heute, 07:58 · Lesedauer 3 min

Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in Linz hat am Freitag mit einer Wendung begonnen: Das Verbot von Livetickern wurde von der Richterin wieder aufgehoben. Inhaltlich ging es am elften Prozesstag zunächst vor allem um die Qualifikation des von den Angeklagten angeblich für den Vorstand für das Finanzamt (FA) Braunau "gepushten" ÖVP-Bürgermeisters - dieser sei "fachlich nicht das Gelbe vom Ei gewesen", meinte ein Zeuge.

Der Beschluss zum Livetickerverbot sollte eigentlich bis Ende des Beweisverfahrens aufrecht bleiben, hatte das Gericht erst am Dienstag entschieden. Dafür erntete die Richterin Kritik von mehreren Strafrechtsprofessoren und Medienvertretern. Die Richterin begründet die Aufhebung nun im Wesentlichen damit, dass am Dienstag mehrere Mitglieder der Hearingkommission dran waren und diese durch die Aussagen der anderen beeinflusst werden konnten. Das Problem bestehe aktuell nicht, weil die heutigen Zeugen "nur mittelbare Wahrnehmungen haben".

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hält den Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten zugeschanzt zu haben. Wöginger wird dabei zur Last gelegt, mithilfe des Kabinettschefs und Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsvorgang genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.

Zu Verhandlungsbeginn am Freitag gab Wöginger eine Erklärung ab, mit der er darauf abzielte, den Kronzeugen Schmid in ein schlechtes Licht zu rücken. Der ÖVP-Klubobmann habe einer vorangegangenen Vorstandsbestellung für das FA Freistadt bisher "keine Bedeutung zugemessen". Die Ausschreibungsfrist dafür habe auch bereits am 1. November 2016 geendet. Die Bitte des Bürgermeisters, ein gutes Wort für ihn einzulegen, habe ihn aber erst im Dezember 2016 erreicht. Aus Zeugenaussagen im Prozess hätte sich jedoch ergeben, dass Schmid schon bei der Bestellung in Freistadt versucht habe, Einfluss zu nehmen. Sein Schluss: Schmid verfolge "seine eigene Agenda" und stelle Wögingers Rolle prominenter dar als sie gewesen sei, um davon abzulenken.

Um diese Schlussfolgerung seines Mandanten zu untermauern, beantragte sein Verteidiger noch die Einvernahmen von vier Zeugen. Eine Mitarbeiterin von Schmid solle bezeugen, dass sich dieser bereits in das Bestellungsverfahren für Freistadt eingemischt habe. Außerdem könne sie Angaben dazu machen, dass Schmid schon im Dezember 2016 die Überlegung hatte, ÖBAG-Chef zu werden und dann als ÖBAG-Chef die Anweisung erteilt habe, Akten und Chats zu vernichten.

Entscheidung für Vorstand "ein wenig komisch"

Als erste Zeugin am Freitag wurde dann eine Vertragsbedienstete im Finanzamt Linz befragt. Sie berichtete zwar, keinen Flurfunk zu den Finanzamtsbesetzungen wahrgenommen zu haben. Das Ergebnis, dass der Bürgermeister Vorstand wurde, habe sie "ein wenig komisch" gefunden, weil er "ja noch in keiner Führungsfunktion war".

Zeuge D., seit 2015 in Pension und bis dahin in der Finanzverwaltung tätig, wusste um die ÖVP-Nähe zum Erstangeklagten, so habe er mitbekommen, dass er "politisch stark engagiert" gewesen sei. Er meinte, dass der Bürgermeister fachlich "noch nicht das Gelbe von Ei" für den Vorstand gewesen sei. Aber er habe den Bürgermeister als "selbstsicher und eloquent im Auftreten" kennengelernt. Vermutlich konnte er daher im Hearing überzeugen, meinte der Zeuge, der aber nicht Mitglied der Kommission gewesen war.

Zusammenfassung
  • Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wurde am elften Prozesstag das zuvor verhängte Livetickerverbot nach Kritik von Strafrechtsexperten und Medienvertretern aufgehoben.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, 2017 einem ÖVP-Bürgermeister mithilfe von Thomas Schmid und durch Einflussnahme auf die Hearingkommission den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben.