Horn: "Auswahlmodus" des Generalstaatsanwaltes "stellt die größte Kontrolle dar"

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Rechtsanwalt Florian Horn ist der Ansicht, die beste Kontrolle eines Generalstaatsanwalts oder einer Generalstaatsanwältin sei der Auswahlmodus. Er sieht eine Berufung am Beispiel der Rechnungshofpräsidentin für passend.

Die Debatte um die geplante Bundesstaatsanwaltschaft hat neues Zündfeuer erhalten. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist der Ansicht, eine parlamentarische Kontrolle sei bei dem Konzept für einen Generalstaatsanwalt oder eine Generalstaatsanwältin "nicht verhandelbar".

Justizministerin Alma Zadić, befürwortet allerdings den Bericht der Expertengruppe, der eine unabhängige Spitze für die Staatsanwaltschaft vorsieht.

Kontrolliert wird diese Bundesstaatsanwaltschaft von einem Generalstaatsanwalt oder einer Generalstaatsanwältin. In die Bestellung solch einer Verantwortungsperson, soll das Parlament eingebunden werden.

Bericht realistisch besprechen

Rechtsanwalt Florian Horn sagt im PULS 24 Interview: "Keine Kontrolle ist etwas zu wenig". Laut Horn sollte man jetzt "alle Stakeholder an den Tisch holen" und überlegen was von dem Bericht realistisch sei.

Der "Auswahlmodus" stelle jedoch die "größte Kontrolle" dar. Eine Person auf bestimmte Zeit mit Mehrheit im Parlament habe sich "gut bewährt", so wie es bei der Rechnungshofpräsidentin der Fall ist. Es ermögliche eine Zeit, in der man unabhängig handeln könne und die Parteien können sich so auf eine unstrittige Person einigen.  

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  • Rechtsanwalt Florian Horn ist der Ansicht, die beste Kontrolle eines Generalstaatsanwalts oder einer Generalstaatsanwältin sei der Auswahlmodus.

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