APA/PARLAMENTSDIREKTION/THOMAS JANTZEN

Finanzministerium stuft Akten für U-Ausschuss auf Stufe 1 herab

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Das Finanzministerium hat die auf VfGH-Anordnung an den U-Ausschuss gelieferten Unterlagen von Stufe 3 auf Stufe 1 herabgestuft.

Das Finanzministerium hat die vom Ibiza-U-Ausschuss verlangten Unterlagen, die am Mai zunächst nur in ausgedruckter Form und mit Geheimhaltungsstufe 3 geliefert wurden, nun in digitaler Form nachgereicht. Zudem wurde die Geheimhaltungsstufe von 3 auf die niedrigste Stufe 1 herabgesetzt, wie die Parlamentsdirektion am Montag per Aussendung mitteilte.

Die auf einem USB-Stick enthaltenen elektronischen Daten unterliegen der Klassifizierungsstufe 1 "eingeschränkt". Laut begleitender Information des Finanzministeriums sollen dieser aktuellen Lieferung noch weitere in derselben Klassifizierungsstufe folgen, heißt es in der Aussendung. 

VfGH beantragte Exekution durch Bundespräsident

Anfang Mai hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der Exekution der Entscheidung vom März beauftragt, der zufolge das Finanzministerium Mails und Unterlagen von Mitarbeitern an den Ibiza-U-Ausschuss liefern muss.

Das Ministerium kam der Exekution zuvor und lieferte die Unterlagen in Papierform in 30 Kartons. Dazu gehören auch E-Mails und Korrespondenzen aus dem Ressort, etwa zwischen dem damaligen Generalsekretär und nunmehrigen ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid und Mitarbeitern des früheren Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP).

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Durch die Klassifizierungsstufe 3 ("geheim") dürften die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich über die Inhalte der Unterlagen sprechen, eine unzulässige Verwertung oder Weitergabe ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

PULS 24 Reporterin Barbara Piontek berichtet über die Kritik der Opposition an der Art der Aktenlieferung des Finanzministeriums kritisiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Finanzministerium hat die vom Ibiza-U-Ausschuss verlangten Unterlagen, die am Mai zunächst nur in ausgedruckter Form und mit Geheimhaltungsstufe 3 geliefert wurden, nun in digitaler Form nachgereicht.
  • Zudem wurde die Geheimhaltungsstufe von 3 auf die niedrigste Stufe 1 herabgesetzt, wie die Parlamentsdirektion am Montag per Aussendung mitteilte.
  • Die auf einem USB-Stick enthaltenen elektronischen Daten unterliegen der Klassifizierungsstufe 1 "eingeschränkt". Laut begleitender Information des Finanzministeriums sollen der aktuellen Lieferung noch weitere in derselben Klassifizierungsstufe folgen.
  • Anfang Mai hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der Exekution der Entscheidung vom März beauftragt.
  • Dieser zufolge musste das Finanzministerium Mails und Unterlagen von Mitarbeitern an den Ibiza-U-Ausschuss liefern muss. Das Ministerium kam der Exekution zuvor und lieferte die Unterlagen in Papierform in 30 Kartons.
  • Durch die Klassifizierungsstufe 3 ("geheim") dürften die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich über die Inhalte der Unterlagen sprechen, eine unzulässige Verwertung oder Weitergabe ist mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

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