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Finanzierung von Armuts-Fonds durch Erbschaften noch unklar

Heute, 03:01 · Lesedauer 2 min

Die Regierung will einen Fonds zur Armutsbekämpfung schaffen, befüllt werden soll dieser mit Schenkungen und Erbschaften. Wie viel genau Armutsbetroffenen zur Verfügung stehen wird, ist allerdings unklar. Laut einer Anfragebeantwortung an die Grünen besteht bei Erbschaften eine allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Durchschnittlich erhält der Bund rund neun Mio. Euro jährlich.

Für den Fall, dass eine Erbschaft nicht angetreten wird bzw. keine Erben durch den Verlassenschaftskurator aufgefunden werden können, kann sich der Bund, vertreten durch die Finanzprokuratur, eine Verlassenschaft oder ein erbloses Gut aneignen. Zweck dieses Rechts ist es, nachgelassenes Vermögen mangels vorhandener oder nicht aufgefundener Erben nicht herrenlos werden zu lassen. Eine solche Aneignung versteht sich daher als "ultima ratio".

Aus dem bereits beschlossenen Budgetbegleitgesetz geht hervor, dass die Regierung durch diese Vermögen einen Fonds zur Armutsbekämpfung schaffen will, ohne selbst Geld dafür bereitzustellen. Dieser gemeinnützige Fonds soll zur Verbesserung der Lebensbedingungen von armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Menschen beitragen, auch sollen dadurch sozial innovative Instrumente zur Vermeidung von Armut erprobt werden.

Aus einer parlamentarischen Anfrage an das Finanzministerium durch die Grüne Abgeordnete Nina Tomaselli geht hervor, dass es nicht so leicht werden dürfte, das Geld aus den Verlassenschaften auch wirklich zu verwenden. "Von der Republik Österreich übernommene Nachlässe werden oftmals binnen der allgemeinen 30-jährigen Verjährungsfrist an beispielsweise durch Genealogen aufgefundene Erbberechtigte ausgefolgt", heißt es etwa in der Antwort.

Auch das Zahlenmaterial der vergangenen Jahre ist daher nur schwer heranzuziehen. Das Ministerium listet lediglich die Jahre 2018 bis 2024 auf. Die jährlichen Summen schwanken: Gingen etwa im vergangenen Jahr rund 18,6 Mio. Euro aus 310 Fällen an die Republik, waren es 2020 nur 4,8 Mio. Euro aus 265 Fällen. Auch direkt wurde der Staat vereinzelt testamentarisch bedacht: 2023 etwa mit 15.000 Euro, 2021 ging eine Erbschaft aus Spanien ein, deren Summe nicht genannt wird.

Tomaselli enttäuscht von "Ankündigungspolitik"

Tomaselli sieht aufgrund der Informationen einen "weiteren Fall von enttäuschender Ankündigungspolitik", wie sie der APA mitteilte. "Die Regierung verspricht einen Armutsfonds, obwohl die Finanzierung nicht steht." Das Finanzministerium mache zudem ein großes Geheimnis daraus, wie viel Geld für Armutsbetroffene tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Auch sei "absolut unverständlich", warum das Ministerium nicht klar offenlegt, was mit den Geldern aus den Erbschaften in den letzten Jahren passiert sei.

Zusammenfassung
  • Die Regierung plant einen Fonds zur Armutsbekämpfung, der ausschließlich mit Erbschaften und Schenkungen befüllt werden soll, wobei die genaue Höhe der verfügbaren Mittel unklar bleibt.
  • Die jährlichen Einnahmen des Bundes aus nicht angetretenen oder erblosen Erbschaften schwanken stark, zuletzt zwischen 4,8 Millionen Euro (2020) und 18,6 Millionen Euro (2023) bei bis zu 310 Fällen pro Jahr.
  • Kritik kommt von der Grünen Abgeordneten Nina Tomaselli, die der Regierung "Ankündigungspolitik" vorwirft und mangelnde Transparenz bei der tatsächlichen Verwendung der Erbschaftsgelder für Armutsbetroffene bemängelt.