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Familienbeihilfe-Indexierung: EU-Kommission klagt Österreich

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Die Europäische Kommission hat am Donnerstag beschlossen, Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen. Nach Ansicht der EU-Behörde sind die Rechtsvorschriften "diskriminierend und nach dem EU-Recht nicht zulässig". Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist die Indexierung eine "Frage der Gerechtigkeit".

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag beschlossen, Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen. Nach Ansicht der EU-Behörde sind die Rechtsvorschriften "diskriminierend und nach dem EU-Recht nicht zulässig". Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist die Indexierung eine "Frage der Gerechtigkeit".

Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürgern eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Damit soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Laut Kommission widerspricht dies den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

"Der Mechanismus verstößt gegen die geltenden Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und ist diskriminierend, da einige mobile EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und Sozialversicherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben. Die Indexierung gilt indes nicht für österreichische Staatsangehörige, die im Ausland für eine österreichische Behörde arbeiten und deren Kinder mit ihnen dort leben - obwohl ihre Situation vergleichbar ist", so die EU-Kommission.

Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist die Indexierung hingegen eine "Frage der Gerechtigkeit". "Es steht der EU-Kommission frei, den EuGH zu befassen, wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat", teilte Aschbacher in einer ersten Reaktion mit. Nun liege es am EuGH darüber zu befinden. "Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit", erklärte die Ministerin. Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.

Die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner sehen in der heutigen Entscheidung der EU-Kommission hingegen "ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit". SPÖ-Obfrau Pamela-Rendi-Wagner sagte am Rande einer Pressekonferenz: "Wir haben immer gesagt, es muss auf jeden Fall EU-konform sein. Das ist es offenbar nicht."

Die Klage vor dem EuGH ist der letzte Schritt des im vergangenen Jahr von der EU-Kommission eingeleiteten mehrstufigen Vertragsverletzungsverfahrens. Österreich konnte im Rahmen dessen die Bedenken der EU-Behörde nicht ausräumen und beharrte auf der umstrittenen Anpassung. Der EuGH befasst sich nicht erst seit dem Klagsbeschluss der EU-Kommission mit der Indexierung. Das heimische Bundesfinanzgericht legte Ende April den Fall vor.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Europäische Kommission hat am Donnerstag beschlossen, Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen.
  • Nach Ansicht der EU-Behörde sind die Rechtsvorschriften "diskriminierend und nach dem EU-Recht nicht zulässig".
  • Für Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) ist die Indexierung eine "Frage der Gerechtigkeit".
  • Nun liege es am EuGH darüber zu befinden.

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