Familienangehörige von EU-Bürgern dürfen ohne Visum reisen

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Familienangehörige von EU-Bürgern dürfen ohne Visum in der gesamten EU reisen. Neben der "Aufenthaltskarte für Familienangehörige" berechtigt hierzu auch eine "Daueraufenthaltskarte", wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ziel des EU-Rechts sei es, den Familienangehörigen die Integration in der EU zu erleichtern. (Az: C-745/18)

Familienangehörige von EU-Bürgern dürfen ohne Visum in der gesamten EU reisen. Neben der "Aufenthaltskarte für Familienangehörige" berechtigt hierzu auch eine "Daueraufenthaltskarte", wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ziel des EU-Rechts sei es, den Familienangehörigen die Integration in der EU zu erleichtern. (Az: C-745/18)

Die Fluggesellschaft Ryanair hatte einen ukrainischen Staatsbürger ohne Visum von London nach Budapest geflogen. Ungarn verhängte hierfür eine Geldstrafe von 3.000 Euro. Dagegen wehrte sich Ryanair. Als Familienangehöriger eines Briten habe der Ukrainer eine britische Berechtigung zum Daueraufenthalt gehabt. Er habe daher auch ohne Visa in der EU reisen dürfen. Das Verwaltungsgericht Budapest legte den Streit dem EuGH vor.

Der bestätigte nun die Auffassung von Ryanair. Die "Daueraufenthaltskarte" werde erst nach fünf Aufenthaltsjahren und nur an Menschen vergeben, die zuvor eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" erhalten hatten. Für die Inhaber einer solchen Aufenthaltskarte sehe die hier einschlägige EU-Richtlinie das visumsfreie Reisen ausdrücklich vor.

EU-Recht wolle aber insgesamt den Familienangehörigen von EU-Bürgern die Integration in der EU ermöglichen und erleichtern. Es wäre daher widersinnig, wenn sie die Reiseerleichterungen ausgerechnet dadurch verlieren, dass sie nach fünf Jahren einen gefestigteren Aufenthaltsstatus bekommen.

Weiter betonten die Luxemburger Richter, dass die von einem Mitgliedsstaat ausgestellte Daueraufenthaltskarte EU-weite Gültigkeit hat. Andere Staaten dürften daher keine weiteren Nachweise verlangen, dass der betreffende Mensch tatsächlich Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist.

ribbon Zusammenfassung
  • Neben der "Aufenthaltskarte für Familienangehörige" berechtigt hierzu auch eine "Daueraufenthaltskarte", wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
  • Ziel des EU-Rechts sei es, den Familienangehörigen die Integration in der EU zu erleichtern.
  • Dagegen wehrte sich Ryanair.
  • Als Familienangehöriger eines Briten habe der Ukrainer eine britische Berechtigung zum Daueraufenthalt gehabt.

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