Fachhochschul-Sektor soll nicht mehr wachsen

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Der Entwurf für den neuen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26 sieht keinen weiteren Ausbau des Sektors mehr vor. Am Ende der Periode soll es demnach rund 60.000 Studienplätze geben. Eine weitere Erhöhung der heuer mit Jahresbeginn angehobenen Fördersätze pro Studienplatz ist für Oktober 2024 vorgesehen. Eigene Doktorate sollen die Fachhochschulen (FH) auch weiter nicht vergeben können.

In den vergangenen FH-Entwicklungsplänen war immer ein Ausbau der Studienplätze vorgesehen. Dies ist nun nicht mehr der Fall - zusätzliche Anfängerplätze sind im Entwurf nicht enthalten. Das leichte Anwachsen der Studentenzahlen bis 2026 ergibt sich demnach nur mehr aus bereits genehmigten Studiengängen.

Neue Angebote können aber durch die Umwidmung von Plätzen entstehen. So soll etwa "darauf geachtet werden, dass Studienplätze entsprechend den bildungspolitischen Zielsetzungen verwendet werden", heißt es im Planentwurf. "Insofern werden Studienplätze, die auf Grund mangelnder Nachfrage unbesetzt sind, künftig einem Monitoring unterzogen und seitens des Bundes neu ausgeschrieben und vergeben. Um eine noch stärkere Orientierung des Studienangebots am Bedarf des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, werden auch dementsprechende Umschichtungen von Studienplätzen vorangetrieben."

Neu geregelt werden die Fördersätze der bundesfinanzierten Studienplätze. FH werden anders als die Universitäten vom Bund durch Förderungen pro besetztem Studienplatz finanziert. Dabei steigen die Fördersätze vor allem mit dem Technikanteil des Studiums.

Technisch sollen die Sätze ab 1. Oktober 2023 um zehn Prozent erhöht werden, faktisch bleiben sie aber vorerst gleich. So erhielten die FH zuletzt einen Teuerungsausgleich, durch den die Förderung etwa für einen Studienplatz mit dem höchsten Technikanteil von rund 9.700 Euro ab 1. Jänner 2023 auf rund 10.700 Euro stieg. Dieser Teuerungsausgleich wird nun zurückgenommen und durch eine Valorisierung der Förderung in gleicher Höhe ersetzt. Ab 1. Oktober 2024 wächst die Summe dann auf knapp 11.200 Euro.

Im Entwicklungsplan weiter nicht vorgesehen sein soll die Einräumung eines Promotionsrechts für die FH. "Das Promotionsrecht ist als ein Alleinstellungsmerkmal der Universitäten anzusehen", heißt es im Entwurf. Allerdings sollen die bisherigen Kooperationsprogramme mit Unis bei der Doktoratsausbildung fortgeführt werden.

In der Fachhochschulkonferenz (FHK) ist man vom Entwurf, dessen Begutachtungsphase bis 6. Februar läuft, enttäuscht. Die Erhöhung der Fördersätze sei viel zu gering, um gleichzeitig Gehälter erhöhen, zusätzliches Lehr- oder Forschungspersonal einstellen bzw. die Qualität erhöhen zu können, hieß es aus der FHK zur APA. Vom Ausbau des Sektors sei im gesamten Plan auch keine Rede mehr, inhaltlich würden die bisherigen Ansätze fortgeschrieben.

Ganz generell müsse auch die Förderstruktur überdacht werden, meinte FHK-Generalsekretär Kurt Koleznik. "Die studienplatzbezogene Betrachtung passt nicht mehr für den Sektor. Wir müssten weg von einer studienplatzfinanzierten Logik zu einer FH-Entwicklungslogik." Ansonsten sei der Sektor nicht mehr steuerbar - eine Fern-FH müsse etwa anders betrachtet werden als eine FH in Oberösterreich mit starker regionaler Verankerung in der Wirtschaft.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Entwurf für den neuen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26 sieht keinen weiteren Ausbau des Sektors mehr vor.
  • Am Ende der Periode soll es demnach rund 60.000 Studienplätze geben.
  • Eine weitere Erhöhung der heuer mit Jahresbeginn angehobenen Fördersätze pro Studienplatz ist für Oktober 2024 vorgesehen.
  • Ab 1. Oktober 2024 wächst die Summe dann auf knapp 11.200 Euro.

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