Expertin: Man kann Putin "als Kriegsverbrecher bezeichnen"

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Sicherheitspolitik-Expertin Elisabeth Hoffberger-Pippan erklärt, wie mögliche Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine aufgedeckt und vor Gericht gebracht werden können.

Zunächst erklärt Sicherheitspolitik-Expertin Elisabeth Hoffberger-Pippan, welche unterschiedlichen Verbrechen derzeit im Ukraine-Krieg passieren könnten. Es gibt den Vorwurf des Genozids - also Völkermordes. Dabei geht es um die Absicht, eine ethnische, religiöse, rassische oder auch nationale Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit wiederum sind die langanhaltende oder dauerhafte Zerstörung, die gegen die Zivilgesellschaft gerichtet ist. Darunter können auch Delikte wie Versklavung, Folter oder Vertreibung fallen. Besonders schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts - wie das absichtliche Töten von Zivilisten - sind Kriegsverbrechen. 

Den russischen Machthaber Wladimir Putin jedenfalls könne man schon jetzt als Kriegsverbrecher bezeichnen, so die Expertin. Die Indizien und Beweise "scheinen klar in diese Richtung zu gehen".

Die Expertin verweist etwa auf den jüngsten OSZE-Bericht, worin auch Anzeichen für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht  - etwa durch das Beschießen von zivilen Objekten - gesammelt wurden. Hoffberger-Pippan betont aber, dass die finale Entscheidung durch den internationalen Strafgerichtshof noch ausständig sei.

Das Völkerstrafrecht sieht jedenfalls vor, dass auch Oberbefehlshaber - also zum Beispiel auch Putin - sanktioniert werden können. Es werden allerdings nur Taten sanktioniert, die vorsätzlich begangen wurden. Putin müsse also den Vorsatz für Kriegsverbrechen gehabt haben. Das schließt die Expertin zwar nicht aus - man müsse es aber auch beweisen.

Kein Haftbefehl möglich

Und dann gibt es da noch ein anderes Problem: Faktisch ist gegen Putin kein Haftbefehl möglich. "Was wir jetzt hoffen können, ist, dass eines Tages Putin nicht mehr Präsident Russlands ist", sagt Hoffberger-Pippan. Wenn die folgende Regierung völkerrechtsfreundlich ist, könne Putin ausgeliefert oder vor ein nationales Gericht gestellt werden. Man müsse also geduldig sein.

Die Anzeichen, dass es zum taktischen Einsatz nuklearer Waffen kommen könnte, sei derzeit gering, so die Expertin. Die Sorgen wegen chemischer Waffen sei aber berechtigt. Berichte gibt es derzeit aus Mariupol - unabhängige Beweise würden derzeit aber fehlen. 

Den Einsatz von chemischen Waffen im Nachhinein zu rekonstruieren und den Verursacher zu finden, sei schwierig, so die Expertin. Die Ukraine, NGOs und der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs würden in der Ukraine aber "penibel" Beweise sichern.

ribbon Zusammenfassung
  • Sicherheitspolitikexpertin Elisabeth Hoffberger-Pippan erklärt, wie mögliche Kriegsverbrechen Russlands in der Ukraine aufgedeckt und vor Gericht gebracht werden können.
  • Den russischen Machthaber Wladimir Putin jedenfalls könne man schon jetzt als Kriegsverbrecher bezeichnen, so die Expertin. Die Indizien und Beweise "scheinen klar in diese Richtung zu gehen".
  • Das Völkerstrafrecht sieht jedenfalls vor, dass auch Oberbefehlshaber - also zum Beispiel auch Putin - sanktioniert werden können. Es werden allerdings nur Taten sanktioniert, die vorsätzlich begangen wurden.
  • Putin müsse also den Vorsatz für Kriegsverbrechen gehabt haben. Das schließt die Expertin zwar nicht aus - man müsse es aber auch beweisen.
  • Und dann gibt es da noch ein anderes Problem: Faktisch ist gegen Putin kein Haftbefehl möglich. "Was wir jetzt hoffen können, ist, dass eines Tages Putin nicht mehr Präsident Russlands ist", sagt Hoffberger-Pippan.

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