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Europäischer Gerichtshof kippt ungarisches Hochschulgesetz

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Ungarn hat im Streit über sein Hochschulgesetz eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinnehmen müssen. Die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH am Dienstag. Das 2017 geänderte Gesetz richtete sich gegen die vom liberalen US-Milliardär George Soros gegründete Budapester Central European University (CEU). Scharfe Kritik an dem Urteil kam indes aus Ungarn.

Die CEU hat inzwischen den Betrieb in Ungarn eingestellt und im November 2019 einen neuen Campus in Wien eröffnet. Die EU-Kommission hat im Jahr 2018 gegen Ungarn eine Vertragsverletzungsklage (C-66/18) wegen der Änderungen des Hochschulgesetzes erhoben.

Soros schloss eine Rückkehr der nach Wien abgewanderten Universität aus. "Diese Entscheidung kommt zu spät für die CEU. Wir können nicht zurück nach Ungarn, weil die vorherrschenden Gesetze nicht den Erfordernissen für akademische Freiheit genügen", erklärte Soros am Dienstag.

Soros begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als "Sieg" für die Grundwerte der Europäischen Union. Die ungarische Regierung trete EU-Recht weiter mit Füßen, jüngstes Opfer sei die Budapester Universität für Theater- und Filmkunst (SZFE), erklärte Soros. "Ich rufe die Europäische Union auf, Ungarn zu einem Testfall zu machen."

Der CEU-Rektor Michael Ignatieff schloss in einer Pressekonferenz in Wien nicht aus, dass die CEU bestimmte in den USA akkreditierte Studienprogramme wieder in Budapest anbieten könnte. "Das Urteil stellt die Freiheit wieder her, diese Wahl zu treffen." Darüber werde aber die Universität als Gemeinschaft entscheiden.

Auch in einer Aussendung betonte die CEU: "Das heute verkündete Urteil bedeutet de facto, dass das Lex CEU nicht anwendbar ist. Demnach steht es der CEU frei, ihre in den USA akkreditierten Studienprogramme in Budapest anzubieten. Es ist ein wichtiger moralischer und legistischer Sieg und ein starkes Zeichen für die akademische Freiheit in Europa."

Der Universität gehe es in Wien gut, betonte Ignatieff. Österreich sei ein Land das Rechtsstaatlichkeit und akademische Freiheit achte. Der Umzug nach Wien habe 200 Millionen Euro gekostet, doch habe die CEU bisher noch keine Zeit gehabt, sich mit der Frage von finanziellen Kompensationen zu befassen.

Ignatieff begrüßte das EuGH-Urteil als "Meilenstein", "nicht nur für uns", sondern für die Freiheit der Wissenschaft. Wer den Weg des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban gehen wolle, müsse sich dies genau überlegen, betone der Rektor. Dabei sei die CEU die einzige Universität, die seit den 30er-Jahren aus einem EU-Land hinausgeworfen worden sei.

Das ungarische Gesetz schrieb vor, dass ausländische Universitäten auch im Heimatland einen Standort haben müssen und der Betrieb von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart werden muss. Nach Ansicht des EuGH beschneiden die von Ungarn ergriffenen Maßnahmen die akademische Freiheit, die in Artikel 13 der EU-Grundrechtecharta geschützt ist. Auch einen Verstoß gegen Artikel 14 (Recht auf Bildung) und Artikel 16 der Charta (unternehmerische Freiheit) sahen die EU-Richter.

Auch die Niederlassungsfreiheit werde beschränkt. Zudem verletze Ungarn Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht - dem GATS-Abkommen -, die ebenfalls Teil des EU-Rechts seien, heißt es in dem EuGH-Urteil.

"Ein Messen mit zweierlei Maß halten wir für inakzeptabel", kritisierte die ungarische Justizministerin Judit Varga laut Ungarischer Nachrichtenagentur MTI das Urteil. Die Rechtsregeln müsse eine jede Universität in Ungarn einhalten. Es dürfte kein Gesetz geschaffen werden, das der Soros-Universität Vorteile gegenüber ungarischen Universitäten sichere. Laut Varga wird Ungarn das Urteil entsprechend den Interessen der ungarischen Bürger umsetzen.

Die CEU verkündete Ende 2018 den Umzug ihrer in den USA akkreditierten Programme von Budapest nach Wien. Mit 30. September 2019 hat die CEU ihren Studienbetrieb am neuen Standort in Wien-Favoriten begonnen, nachdem die ungarische Regierung ihrer Vergabe von US-Diplomen die Rechtsgrundlage entzogen und die entsprechenden Studiengänge zum Umzug aus Budapest gezwungen hatte.

Der 90-jährige Soros ist aus Sicht der nationalkonservativen Regierung Ungarns Staatsfeind Nummer Eins. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban wirft ihm die geplante Massenansiedlung von Migranten in Europa vor.

Die Europäische Kommission in Brüssel nahm das EuGH-Urteil zur Kenntnis. Ungarn müsse nun rasch seine nationalen Bestimmungen in Einklang mit EU-Recht bringen, erklärte die EU-Behörde. Die EU-Kommission werde die Umsetzung des Urteils genau verfolgen.

Die Opposition in Ungarn und österreichische EU-Abgeordnete begrüßten unterdessen das EuGH-Urteil. Das Recht auf Lernen und wissenschaftliche Forschung sei das Grundrecht eines jeden europäischen Staatsbürgers, erklärte die ungarische Oppositionspartei Demokratische Koalition (DK). Die oppositionellen Sozialisten (MSZP) betonten, das neue Urteil beweise, dass es in Ungarn keinen Rechtsstaat gebe.

Die SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath forderte weitergehende Schritte der EU gegen Orban. "Ich setze mich dafür ein, dass wir dieses Treiben endlich auch politisch stoppen und uns nicht immer nur auf die Gerichte verlassen", sagte sie. Ähnlich äußerte sich Monika Vana, Delegationsleiterin der Grünen im EU-Parlament: "Diese erfolgreiche Klage vor dem EuGH sollte die EU-Kommission ermutigen, weitere rechtliche Schritte gegen Orbans autokratische Bemühungen einzuleiten". Die NEOS-EU-Abgeordnete Claudia Gamon forderte erneut die Verknüpfung der EU-Gelder mit Rechtsstaatlichkeitskriterien: "Die illiberale Politik Orbáns darf nicht länger mit EU-Geldern finanziert werden. Wir dürfen uns von diesen Mitgliedsstaaten auch nicht erpressen lassen."

Es ist bereits das vierte Mal dieses Jahr, dass der EuGH in politisch brisanten Fällen gegen die Regierung Orbans entscheidet. Anfang April urteilten die Richter, dass Ungarn sich in der sogenannten Flüchtlingskrise nicht hätte weigern dürfen, an der Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien teilzunehmen. Sechs Wochen später erklärte der EuGH die Unterbringung von Asylbewerbern in Ungarns Transitlagern für rechtswidrig. Fünf Wochen darauf urteilten die Richter, das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht.

ribbon Zusammenfassung
  • Ungarn hat im Streit über sein Hochschulgesetz eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinnehmen müssen.
  • Die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen seien mit EU-Recht nicht vereinbar, urteilte der EuGH am Dienstag.
  • Soros schloss eine Rückkehr der nach Wien abgewanderten Universität aus.
  • Soros begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als "Sieg" für die Grundwerte der Europäischen Union.

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