APA/APA (AFP/Archiv)/JANEK SKARZYNSKI

EuGH: Polen muss Richter-Disziplinierung aussetzen

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Im Streit um die polnische Justizreform hat die Regierung in Warschau eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil trifft der EuGH später.

Im Streit um die polnische Justizreform hat die Regierung in Warschau eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil trifft der EuGH später.

Die PiS-Regierung baut das Justizwesen Polens seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission klagte schon mehrfach gegen die Reformen; zum Teil wurden sie vom EuGH gekippt. Darüber hinaus begann die Brüsseler Behörde 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte im äußersten Fall Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch.

Der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki will den Ball nun an das eigene Verfassungsgericht mit Sitz in Warschau weiterspielen.

"Wir werden auf alle Fälle eine Anfrage in dieser Sache an den Verfassungsgerichtshof richten, welche die höchste Berufungsinstanz ist", sagte Morawiecki der Agentur PAP zufolge. Es gehe um die Frage, "inwieweit eine Institution wie der EuGH einstweilige Verfügungen wie diejenige, die wir heute erhalten haben, erlassen darf", sagte der PiS-Politiker.

Die 2018 gegründete Disziplinarkammer muss ihre Arbeit nach der EuGH-Entscheidung vom Mittwoch zunächst aussetzen, weil sie möglicherweise nicht unabhängig ist. Mit ihrer Entscheidung gaben die Luxemburger Richter einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt. Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen (Rechtssache C-791/19 R).

Die jüngste Entscheidung des EuGH verletze die Souveränität Polens, schrieb der stellvertretende Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Der EuGH habe in dieser Angelegenheit keine Kompetenz.

Anfang Februar führte die Regierung ein weiteres Gesetz zur Disziplinierung von Richtern ein. Hier könnte die EU-Kommission bald tätig werden und erneut ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Zuletzt setzte die PiS durch, dass die Präsidentenwahl am 10. Mai trotz Corona-Krise per Briefwahl abgehalten wird. Dies sorgte in Polen und anderen Ländern für heftige Kritik.

Die 2018 in Polen gegründete Disziplinarkammer muss ihre Arbeit nach der EuGH-Entscheidung vom Mittwoch zunächst aussetzen, weil sie möglicherweise nicht unabhängig ist. Die Disziplinarkammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Die Mitglieder der Kammer werden vom Landesjustizrat ausgewählt. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Landesjustizrats vom Parlament gewählt.

Das Oberste Gericht in Polen hatte schon im Dezember entschieden, die Kammer verstoße gegen europäisches und polnisches Recht. Daraufhin stellte die EU-Kommission den Antrag auf einstweilige Verfügung.

Der EuGH wies nun zunächst die polnische Behauptung zurück, das Gericht sei in diesem Fall nicht zuständig. Zwar sei die Organisation des Justizwesens Sache der jeweiligen EU-Staaten. Dabei müssten sie jedoch gemeinsames EU-Recht einhalten und dafür sorgen, dass Disziplinarverfahren gegen Richter von Kammern mit unabhängigen Richtern geprüft würden.

Die Unabhängigkeit der Disziplinarkammer sei von großer Wichtigkeit. Allein die Gefahr, eine möglicherweise nicht ausreichend unabhängige Kammer könnte Disziplinarverfahren gegen Richter prüfen, könne die Unabhängigkeit der betroffenen Richter beeinträchtigen, entschied der EuGH. Werte wie Rechtsstaatlichkeit könnten schweren Schaden nehmen.

Die Richter betonten zudem, dass ihre Entscheidung nicht zur Auflösung der Kammer führe, sondern die Arbeit nur bis zum endgültigen Urteil ausgesetzt werde. Der dadurch entstehende Schaden sei geringer als jener, wenn die Disziplinarkammer weiter arbeite - obwohl diese womöglich nicht unabhängig und unparteilich sei.

Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung vom Mittwoch: "Unabhängige Richter sind der Schlüssel für Demokratie und Rechtsstaat", sagte Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova.

Auch die deutsche Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley (SPD) begrüßte am Mittwoch die Entscheidung des EuGH. "Die Disziplinarkammer wurde mit Getreuen der PiS-Partei besetzt und kann drakonische Strafen für Richter verhängen, und diese schon aufgrund der Tatsache, dass sie ihr Amt unabhängig ausüben. Die Disziplinarkammer ist allerdings nur ein Element der PiS-Bestrebungen, die unabhängige Justiz in Polen abzuschaffen."

"Befremdlich" sei, dass die EU-Kommission beim EuGH noch nicht die sofortige Aussetzung des polnischen Maulkorbgesetzes für Richter beantragt habe. "Das Gesetz ist bereits seit Anfang des Jahres in Kraft und hat der Unabhängigkeit der Gerichte in Polen bereits großen Schaden zugefügt. Richtern drohen seither Disziplinarstrafen, wenn sie europäisches Recht anwenden". Barley warne die EU-Kommission bereits seit Jänner zum Handeln.

Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath sagte am Mittwoch: "In Polen wird durch die PiS-Regierung seit Jahren der Rechtsstaat systematisch ausgehöhlt. Wer glaubt, Richter und Richterinnen 'an die Leine' nehmen zu müssen, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung sind nicht fakultativ, sondern absolute Grundprinzipien, auf denen die Europäische Union basiert. Deshalb hat der EuGH heute mit der einstweiligen Verfügung eine logische und somit völlig richtige Entscheidung getroffen."

ribbon Zusammenfassung
  • Im Streit um die polnische Justizreform hat die Regierung in Warschau eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten.
  • Die Luxemburger Richter gaben am Mittwoch einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss.
  • Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen.