APA/dpa/Oliver Berg

EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die pauschale Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt.

Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, urteilt der EuGH am Dienstag.

Zuspruch aus Österreich

Österreichische Politiker haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt. "Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass ist grundrechtswidrig - das hat heute ein weiteres Mal der Europäische Gerichtshof bestätigt und somit Grundrechte und Datenschutz in der EU gestärkt", teilte die SPÖ-EU-Mandatarin Bettina Vollath am Dienstag in einer Aussendung mit.

Ähnlich äußerte sich Süleyman Zorba, Netzpolitiksprecher der Grünen, in einer Aussendung: "Mit dieser Entscheidung bleibt die EU ihrer strengen, datenschutzfreundlichen Linie treu und bekräftigt ein weiteres Mal, dass die anlasslose Speicherung von Daten gegen Grundrechte verstößt." Heute sei "ein guter Tag für den europäischen Datenschutz".

Die Entscheidung des EuGH sei ein "klares Zeichen gegen die Überwachungsfantasien einiger europäischer Regierungen", begrüßte auch NEOS-Datenschutzsprecher Niki Scherak das Urteil. "Die Privatsphäre und die Grundrechte dürfen nicht leichtfertig am Altar vermeintlicher Sicherheit geopfert werden."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die pauschale Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt.
  • Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig.
  • Ausnahmen seien aber möglich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder im Fall einer Bedrohung der nationalen Sicherheit, urteilt der EuGH am Dienstag.

Mehr aus Politik