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EU-Parlament startet Untätigkeitsverfahren gegen Kommission

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Das Europaparlament hat am Donnerstag das Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet. Mit dem Schritt soll die Brüsseler Behörde dazu gebracht werden, eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten unverzüglich anzuwenden. Diese sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.

Brisant ist das Verfahren vor allem deswegen, weil die EU-Kommission nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst dann tätig werden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von wichtigen EU-Budgetentscheidungen aufzugeben.

Ungarn und Polen gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Budget einzig "objektive und konkrete Bedingungen" gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff "Rechtsstaat" zu definieren, heißt es.

Mit dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag aus dem Europaparlament soll der im vergangenen Dezember vereinbarte Kompromiss zwischen den Staats- und Regierungschefs nun aber ausgehebelt werden. In ihm wird argumentiert, dass die Verordnung für die Konditionalitätsregelung bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und seither anwendbar sei.

Konkret soll nun Parlamentspräsident David Sassoli die Kommission auf der Grundlage von Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auffordern, den neuen Mechanismus sofort zu nutzen. Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden. Dieser müsste dann entscheiden, ob die Kommission handeln muss oder ob sie sich an den Beschluss der Staats- und Regierungschefs halten kann.

Der Entschließungsantrag für das Untätigkeitsverfahren wurde am Donnerstagmittag mit breiter Mehrheit angenommen. 506 Abgeordnete stimmten dafür, 150 dagegen und 28 enthielten sich. Der Text war zuvor von Vertretern der christdemokratischen EVP, der Sozialdemokraten, der Liberalen, Grünen und Linken ausgehandelt worden.

Für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen ist das Vorgehen des Parlaments ärgerlich. Sie hatte den Kompromiss der Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr unterstützt und argumentiert, dass durch den zeitlichen Aufschub kein einziger Fall verloren gehen werde. Zudem wies der zuständige Budgetkommissar Johannes Hahn zuletzt darauf hin, dass bereits in der kommenden Woche ein Entwurf für Anwendungsleitlinien zu der Regelung vorgestellt werden solle.

Abgeordnete sehen dies allerdings nur als Ablenkungsmanöver. So sprach die SPÖ-Europabgeordnete Bettina Vollath von einer "Verzögerungstaktik". "Es war wahrlich genug Zeit, den Mechanismus umzusetzen. Bisher hat sich die Kommission aber dazu entschieden, den rechtsautoritären Regierungen in Polen und Ungarn die Mauer zu machen", kritisierte sie.

Leitlinien vorzulegen, werde man nicht als Handeln akzeptieren, warnte der FDP-Abgeordnete Moritz Körner. Der deutsche Grün-Politiker Daniel Freund warnte vor irreparablen Schäden, wenn die Kommission nicht tätig werde. ÖVP-Delegationsleiterin Angelika Winzig betonte ebenfalls, man setze "alles daran, dass der neue Rechtsstaatsmechanismus so rasch wie möglich zur Anwendung kommt".

Als Länder, denen wegen der neuen Regelung Mittelkürzungen drohen könnten, gelten vor allem die beiden, die gegen die Regelung vor dem EuGH klagen. Sowohl Ungarn als auch Polen wird seit langem vorgeworfen, ihren Einfluss auf die Justiz in unzulässiger Weise auszubauen. Zudem werden Einschränkungen der Medienfreiheit und zu wenig Schutz von Minderheiten bemängelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Europaparlament hat am Donnerstag das Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission eingeleitet.
  • Ungarn und Polen gehen davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist.
  • Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden.

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