Wegen Sanktionen
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Wien und 17 weitere EU-Hauptstädte haben Vorschriften gegen die Umgehung von EU-Sanktionen nicht vollständig in nationales Recht übertragen.
Die Richtlinie soll die Umgehung von EU-Sanktionen verhindern, einschließlich der Sanktionen, die nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängt wurden.
Die Regelung soll die Definition von Straftaten und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union vereinheitlichen.
Zwei Monate Zeit zur Umsetzung
Die Mitgliedstaaten hatten bis 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ein harmonisiertes nationales Strafrecht in diesem Bereich soll die Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten erleichtern. Das zweite Verfahren betrifft die Förderung erneuerbarer Energie.
Die Kommission hat als ersten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten gesandt. Diese müssen nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung abschließen und Brüssel ihre Maßnahmen mitteilen.
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Andernfalls kann die Kommission beschließen, als nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.
Großteil der Richtlinie schon umgesetzt
Österreich habe den Großteil der EU-Richtlinie schon umgesetzt, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium: "Dies wurde der Europäischen Kommission auch bereits bekanntgegeben - wir stehen hier im laufenden Austausch."
Die Harmonisierung der Straftatbestände sowie der Strafen innerhalb der EU solle Strafbarkeitslücken schließen und die Rechtshilfe zwischen den Mitgliedsstaaten erleichtern. So werde die Effektivität des EU-Sanktionenregimes gestärkt.
"Die legistischen Arbeiten zu den wenigen verbleibenden Punkten sind bereits weit fortgeschritten", ein entsprechender Gesetzesentwurf werde "zeitnah vorgelegt", so das BMJ.
FPÖ kritisiert Verfahren
"Die EU riskiert wirtschaftliche Schäden für Europa, um eine Sanktionspolitik gegen Russland aufrechtzuerhalten, deren Nutzen mehr als fraglich ist", kommentierte Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europäischen Parlament.
"Die bisher 18 Sanktionspakete gegen Russland haben wenig gebracht, außer massiven Belastungen für Wirtschaft und Bevölkerung. Und jetzt sollen auch noch jene Staaten bestraft werden, die sich weigern, bei diesem Irrweg mitzumachen? Das zeigt, wie weit sich die europäische Politik von der Realität entfernt hat!"
Video: EU fordert schärfere Russland-Sanktionen
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission hat am Donnerstag Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 17 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie Vorschriften zur Verhinderung der Umgehung von EU-Sanktionen nicht rechtzeitig umgesetzt haben.
- Bis zum 20. Mai 2025 hätten die betroffenen Staaten die entsprechende Richtlinie in nationales Recht übertragen müssen, um ein einheitliches Vorgehen gegen Verstöße – etwa im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland – zu gewährleisten.
- Die betroffenen Staaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren und die Umsetzung nachzuholen, bevor weitere Schritte drohen.