Erste Gerichtsentscheide zu Infofreiheit ohne klare Tendenz
Wird eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verweigert, können sich die Anfragestellerinnen und -steller zunächst an Verwaltungsgerichte wenden. Diese sollen dann innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Erstinstanzliche Urteile gibt es sowohl nach Auskunftsverweigerungen von Unternehmen als auch von Behörden, so Lehofer, der auch an einem Kommentar zum Gesetz mitverfasst hat. Frühestens werde der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wohl im Sommer erste Entscheidungen zur Informationsfreiheit treffen, realistischer seien allerdings Herbst oder Jahresende. Hametner hofft auf schnelle Entscheidungen, denn "die Information wird nicht wertvoller, je länger sie herumliegt."
Wie die Abwägung passieren muss, wenn es gleichzeitig Geheimhaltungsgründe und ein öffentliches Interesse an den Informationen gibt, ist für ihn eine bleibende Frage. Hier könne der VfGH Leitlinien schaffen, so Lehofer, der allerdings zu bedenken gibt, dass immer im Einzelfall entschieden werden müsse. Außerdem könnte der VfGH sich beispielsweise dazu äußern, wie weit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse reichen. Der Experte rechnete allerdings nicht damit, dass das Höchstgericht viele Grundsatzentscheidungen treffen wird.
Einige konkrete Ergebnisse bringen auch die bereits vorliegenden erstinstanzlichen Urteile. Etwa, dass Informationen, die es nicht gibt, nicht herausgegeben werden können, erzählte Lehofer. So wurde vor Gericht etwa eine Beschwerde abgewiesen, bei der es um Informationen über Gespräche einer Stadt im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Fußballplatzes ging, es aber keine Gesprächsprotokolle gab.
Interessant sei außerdem, wer von der Informationsfreiheit Gebrauch macht - nämlich nicht nur Bürgerinnen und Journalisten, sondern auch Personen aus der Politik. So wollte etwa die niederösterreichische Grünen-Klubobfrau Helga Krismer Informationen der landeseigenen Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH erhalten. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte eine entsprechende Anfrage nach Krismers Ansicht zuvor nur unvollständig beantwortet. Die Grüne Abgeordnete sei vor Gericht aber nicht sehr erfolgreich gewesen, was Lehofer auf die konkreten Fragen zurückführte. Auch ein Betriebsratsmitglied hat das IFG genutzt und vor Gericht erstritten, dass die Tiroler Landesregierung Zugang zu Verträgen mit einer GmbH des Roten Kreuzes Tirol zugänglich machen muss.
Unsicherheit führt zu Zurückhaltung
An einigen Fällen würde man auch sehen, dass Behörden aufgrund von Unsicherheit weniger Informationen herausgeben und stattdessen Gerichtsentscheidungen abwarten, so der Jurist. Oft hätte man diese auch anders lösen können, verwies Lehofer auf eine Gemeinde, die die Herausgabe eines Gemeinderatsprotokolls verweigert hat. Auch das Gericht half nicht weiter, da in diesem Fall nicht das IFG, sondern die Niederösterreichische Gemeindeordnung anzuwenden sei. Auch beim Forum Informationsfreiheit führt man bereits Gerichtsverfahren, erzählte Hametner - etwa im Falle einer Anfrage zur Beschaffung der Leonardo-Jets für das Bundesheer. Die Herausgabe wurde unter Berufung auf das Interesse der Landesverteidigung abgelehnt.
Die Informationsfreiheit habe jedenfalls zu einem deutlichen Anstieg an Anfragen geführt, sagte er - unter anderem über "FragDenStaat.at", das Anfrage-Portal des Forums Informationsfreiheit. Viele würden auch relativ unproblematisch beantwortet, die Gerichte würden sich außerdem an die relativ kurzen Fristen halten. Hametner bemängelt allerdings weiterhin das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten u.a. als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Streitfall. Verbesserungspotenzial sieht er außerdem im Archivgesetz, gebe es doch keine Konsequenzen, wenn Informationen nach Einlangen einer Anfrage verschwinden.
Zusammenfassung
- Seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes im September 2025 gab es knapp drei Dutzend Gerichtsentscheidungen, wobei bisher keine klare Tendenz erkennbar ist.
- Verwaltungsgerichte müssen innerhalb von zwei Monaten über Auskunftsverweigerungen entscheiden, und erste höchstgerichtliche Urteile werden frühestens ab Sommer 2026 erwartet.
- Die Zahl der Anfragen ist deutlich gestiegen, viele werden problemlos beantwortet, doch Unsicherheit bei Behörden und das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten führen weiterhin zu Zurückhaltung und Kritik.
