Ermittlungen gegen Klagenfurter Vizebürgermeister vom Tisch
Die erhobenen Vorwürfe reichten von zu Unrecht verrechneten Überstunden bis zu Unstimmigkeiten bei Babystramplern und Konzerten auf Stadtkosten. "Es handelte sich hierbei um anonyme Anzeigen, die keine Substanz aufgewiesen und potenziell strafrechtlich relevante Vorwürfe dargestellt haben, die einer Rufschädigung, Kreditschädigung und Verleumdung gleichkommen. Insbesondere verweisen diese Vorwürfe auf die Paragraphen § 111 (Verleumdung) und § 297 (Üble Nachrede) des Strafgesetzbuches", so Jonke.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Ermittlungen gegen Vizebürgermeister Patrick Jonke (FSP) eingestellt und alle Vorwürfe gegen ihn fallengelassen.
- Die anonymen Anzeigen bezogen sich unter anderem auf zu Unrecht verrechnete Überstunden sowie Unstimmigkeiten bei Babystramplern und Konzerten auf Stadtkosten, wurden aber als substanzlos eingestuft.
- Jonke will die Herkunft der Anzeigen klären und sich juristisch dagegen wehren, da er diese als Versuch der Verleumdung und Kreditschädigung sieht und sich auf § 111 und § 297 StGB beruft.