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Entwurf zu Bundesstaatsanwaltschaft soll demnächst kommen

07. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will demnächst einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft vorlegen. "Ich bin sehr zuversichtlich, in den nächsten Wochen ein konkretes Konzept vorstellen zu können", so Sporrer im Ö1-"Journal zu Gast". Nach wie vor fix ist die geplante Dreierspitze - diese hatte Sporrer bereits im Sommer als unverrückbar bezeichnet.

Offen seien dagegen noch Fragen wie die nötigen Qualifikationen der künftigen Bundesstaatsanwältinnen und -staatsanwälte - also ob sie aus der Justiz kommen müssen oder etwa auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen werden können. Auch die konkrete Einbindung des Parlaments sei noch in Verhandlung, meinte Sporrer.

Mit der regierungsinternen Klärung ist es aber noch nicht getan. Für die Einrichtung der neuen Behörde, die die Justizministerin als oberste Weisungsspitze in Strafverfahren ablösen soll, ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament und damit die Zustimmung von Grünen oder FPÖ nötig.

Von den Blauen dürfte diese nicht kommen. Das "derzeit bestehende und gut funktionierende System" mit dem jeweiligen Ressortchef an der Spitze der Weisungskette solle beibehalten werden, betonte Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung. Es brauche keine Bundesstaatsanwaltschaft. Er befürchtet eine politische Besetzung der neuen Weisungsspitze bei gleichzeitiger Reduzierung der parlamentarischen Kontrolle.

Zusammenfassung
  • Justizministerin Anna Sporrer will in den nächsten Wochen einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft mit einer fix geplanten Dreierspitze vorstellen.
  • Für die Einrichtung der neuen Behörde ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig, weshalb ohne Zustimmung von Grünen oder FPÖ das Vorhaben nicht umgesetzt werden kann.
  • Die FPÖ lehnt die Bundesstaatsanwaltschaft ab, spricht sich für das bestehende System mit Ressortchef an der Weisungsspitze aus und warnt vor einer politischen Besetzung sowie einer Reduzierung der parlamentarischen Kontrolle.