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Entschädigungsfonds für NS-Opfer aufgelöst

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Der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist endgültig aufgelöst worden. Laut Kuratorium habe er seine Aufgaben erfüllt. Seit 2001 sind rund 215 Millionen US-Dollar an rund 25.000 Begünstigte gegangen. 

Der Entschädigungsfonds wurde auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika eingerichtet. Er hatte die Aufgabe, die moralische Verantwortung für Vermögensverluste, die NS-Opfern in Österreich erlitten haben, durch freiwillige Leistungen anzuerkennen. Antragsberechtigt waren persönlich von der NS-Vermögensentziehung Betroffene sowie deren Rechtsnachfolger.

Der Kuratoriumsvorsitzende, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, dankte den Mitgliedern der beiden Entscheidungsgremien des Fonds für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und würdigte die geleistete Arbeit: "Mit der Auflösung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist eines der größten Projekte der Zweiten Republik zur Restitution und Entschädigung nationalsozialistischen Vermögensentzuges abgeschlossen."

Auch Generalsekretärin Hannah Lessing bedankte sich bei den Mitarbeitern des Entschädigungsfonds und betonte: "Die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds hat, über die geleisteten Entschädigungen und Restitutionen hinaus, Bedeutung für das historische Selbstverständnis Österreichs. Der Nationalfonds versteht dies als Vermächtnis, das es weiterzutragen gilt."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist endgültig aufgelöst worden. Laut Kuratorium habe er seine Aufgaben erfüllt.
  • Seit 2001 sind rund 215 Millionen US-Dollar an rund 25.000 Begünstigte gegangen. 
  • Der Entschädigungsfonds wurde auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika eingerichtet.
  • Er hatte die Aufgabe, die moralische Verantwortung für Vermögensverluste, die NS-Opfern in Österreich erlitten haben, durch freiwillige Leistungen anzuerkennen.
  • Antragsberechtigt waren persönlich von der NS-Vermögensentziehung Betroffene sowie deren Rechtsnachfolger.

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