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Entlastungspakete: Wann Sie was bekommen

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Mit der "Sonder-Familienbeihilfe", die seit Anfang August ausgezahlt wird, beginnt eine Reihe von Entlastungen. Neben den Hilfen der Regierung, wurden auch in den einzelnen Bundesländern eigene Entlastungspakete geschnürt. Ein PULS 24 Überblick zeigt, wann was kommt.

In den kommenden Monaten kann die Bevölkerung von einigen Entlastungen, unter anderem Einmalzahlungen, profitieren. Neben dem Bund, haben auch einzelne Bundesländer Anti-Teuerungspakete geschnürt. Der Startschuss für die ersten Auszahlungen ist mit Anfang August bereits gefallen.

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick:

Bereits umgesetzt

  • Von April bis Juni wurde der Energie-Gutschein von 150 Euro pro Haushalt vom Bundesrechenzentrum ausgeschickt. Dieser kann beim Stromlieferanten eingelöst werden und wird auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Wer keinen Gutschein erhalten oder diesen verloren hat, der kann bis zum 31. August online oder unter der Energiekostenausgleich-Hotline einen beantragen. Der Gutschein muss von den Haushalten selbst eingelöst werden - hier geht es zum Onlineformular.
  • Die "Sonder-Familienbeihilfe" von 180 Euro pro Kind wird seit Anfang August ausbezahlt. Sie wird mit der regulären Familienbeihilfe überwiesen.
  • Der Familienbonus Plus wird auf 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren angehoben. Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Mit anderen Worten wird durch diesen die Steuerlast um 2.000 Euro ab Juli 2022 pro Kind und Jahr direkt reduziert. Familien erhalten diesen im Allgemeinen solange, wie sie auch Familienbeihilfe für das betreffende Kind beziehen. Für Kinder über 18 Jahren gibt es 650 Euro. Auch hier gilt der Bezug der Familienbeihilfe als Voraussetzung.
  • Eltern mit geringem Einkommen, die nicht vom Familienbonus Plus profitieren, erhalten im Gegenzug einen höheren Steuerabsetzbetrag. Dieser wird von 450 auf 550 Euro erhöht. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. Die höheren Beträge gelten rückwirkend, also mit 1.1.2022.

September

  • Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose, Studierende mit Studienbeihilfe und Mindestpensionist:innen erhalten 300 Euro als Teuerungsausgleich. Die Auszahlung soll automatisch mit der jeweiligen Leistung erfolgen.
  • Pensionist:innen erhalten bei einer Pension zwischen 1.139 Euro und 1.566 Euro netto eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von 500 Euro. Ab diesem Betrag sinkt der Bonus bis zu einer Pension von monatlich 1.812 Euro netto - ab diesem Betrag wird keine Einmalzahlung mehr überwiesen. Dies Auszahlung erfolgt auch hier automatisch.

Wegen der Teuerungen hat die Regierung im Juni ein 28 Milliarden schweres Anti-Teuerungs-Paket geschnürt.

Oktober

  • Der Klimabonus für alle von 250 Euro pro Person bzw. 125 Euro pro Kind kommt ab Oktober. Diese beiden Maßnahmen sollen eine Milliarde Euro kosten.
  • Dazu kommt ein Teuerungsbonus für alle von 250 Euro bzw. 125 Euro für Kinder. Dieser Anti-Teuerungsbonus wird zeitgleich mit dem Klimabonus überwiesen.
  • Für Personen mit niedrigem Einkommen erhöht sich der Teuerungsabsetzbetrag einmalig um bis zu 500 Euro. Arbeitnehmer:innen können diesen Absetzbetrag in der Höhe von 500 Euro für 2022 geltend machen. Dafür werden 2023 weniger an Steuern in die Arbeitnehmerveranlagung eingezahlt. Die Auszahlung muss über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.

Ab Herbst soll außerdem die Strompreisbremse aktiv werden – hier ist die Ausgestaltung bisher unklar.

Ab 2023

Mit Beginn des Jahres 2023 sollen dann auch strukturelle Entlastungen folgen: Sozialleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, das Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag werden valorisiert, also an die Inflation angepasst. Der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag werden an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Zusätzlich dazu wird die kalte Progression abgeschafft - das verhindert bei einer Gehaltserhöhung künftig die automatische Vorrückung in eine höhere Steuerstufe.

Die Maßnahmen der Bundesländer im Überblick:

Wien

  • Mit der Energiekostenpauschale wurde zwischen Juni und Juli Wiener Ausgleichzulagenbeziehenden automatisch 200 Euro ausbezahlt. Ein eigener Antrag ist nicht notwendig gewesen. Anspruchsberechtigt sind etwa Mindestsicherungsbeziehende und Mindestpensionisten, die bis zum Stichmonat April die Leistungen bezogen haben.
  • Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen, die im April Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe bezogen haben, erhalten eine zusätzliche Zahlung in der Höhe von 100 Euro. Mindestsicherungs- und Wohnbeihilfenbeziehende erhalten den Zuschlag automatisch ausbezahlt. Bezieher einer Leistung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes oder eine Ausgleichs- bzw. Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung müssen den Antrag selbst stellen. Dieser kann von August bis September hier gestellt werden. 

Die Förderungen, so wird betont werden nicht auf Leistungen der Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, der Arbeitslosenunterstützung oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet.

Niederösterreich

  • Aufgrund hoher Strompreise in Niederösterreich wurde ein sogenannter Strompreisrabatt eingeführt. Dieser wird anhand der Haushaltsgröße errechnet. Der Rabatt kann ab September beantragt werden. Ab Oktober soll dieser dann automatisch von der monatlichen Stromrechnung abgezogen werden. Ausgangspunkt der Berechnung der jeweiligen Haushaltsentlastung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresstromverbrauch.
  • Ausgleichszulagenbezieher in Niederösterreich sowie Mindestpensionisten konnten zusätzlich einen Heizkostenzuschuss von 150 Euro beantragen. Dadurch erhöhte sich die Zahlung auf insgesamt 300 Euro. Die Beantragungsfrist lief am 30. März aus.
  • Ebenso erhöht wurde die Pendlerhilfe sowie die Einkommensgrenze für die Wohnbeihilfe. Bis Ende Oktober kann noch für 2021 die Pendlerhilfe beantragt werden. Anträge, die bereits bewilligt wurden, werden automatisch verdoppelt. Anträge können nur online gestellt werden
  • Das niederösterreichische Schulstartgeld kann ab 16. August online beantragt werden. Die einkommensunabhängige Unterstützung in Höhe von 100 Euro erhalten laut Aussendung Kinder und Jugendliche, die eine Primar- oder Sekundarschule besuchen bzw. eine Lehre machen. Anträge sind bis 4. Februar 2023 möglich.

Burgenland

  • Im Burgenland wird ab Oktober ein einmaliger Anti-Teuerungsbonus von 400 bis 700 Euro ausbezahlt. Den Maximalbetrag von 700 Euro sollen Burgenländer und Burgenländerinnen erhalten, die unter die bisherige Heizkostenzuschuss-Regelung fallen. Mit steigendem Einkommen sinkt der Bonus. Anträge können ab September am zuständigen Gemeindeamt oder online mittels Antragsformulars oder Handysignatur gestellt werden.
  • Zusätzlich wird die Wohnbeihilfe auf fünf Euro pro Quadratmeter angehoben.

Salzburg

  • In Salzburg wurde der Heizkostenzuschuss auf 180 Euro pro Haushalt angehoben. Dieser konnte bis Ende Mai beantragt werden.
  • Auch die Wohnbeihilfe wird angehoben. Der Zuschuss erhöht sich um 15 Prozent und mehr Mieter:innen sollen Anspruchsberechtig werden.

Steiermark

  • Auch die Steiermark hat zusätzlich zu den bundesweiten Entlastungen, den sogenannten "Steiermarkbonus" eingeführt. Alle steierischen Wohnbeihilfen- oder Heizkostenzuschussbeziher haben im Juli automatisch 300 Euro erhalten. Ein Antrag musste nicht extra gestellt werden.

Kärnten

  • Seit Anfang August erhalten alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits soziale Leistungen beziehen, den sogenannten "Kärnten Bonus" von 200 Euro pro Haushalt. Die Überweisung erfolgt automatisch. All jene, die keine soziale Unterstützung erhalten, jedoch unter die monatliche Netto-Einkommensgrenze von bis zu 1.328 Euro (Alleinstehend/ Alleinerziehend) bzw. 1.992 Euro (bei Paaren) fallen, können den Zuschuss online beantragen. Hier geht es zum Online-Portal. Alternativ kann der Antrag auch von 1. Oktober bis zum 30. November im zuständigen Gemeindeamt gestellt werden.

Vorarlberg

  • In Vorarlberg werden der Mindest- und der Höchstbetrag des Familienzuschusses erhöht (von 51 auf 150 bzw. von 505,50 auf 600 Euro). Zudem erfolgt im Oktober eine doppelte Auszahlung und auch die relevante Einkommensobergrenzen für diesen Zuschuss wird angehoben.
  • Der Heizkostenzuschuss wird ebenfalls erhöht, von derzeit 270 auf 330 Euro. Auch hier wird die Einkommensgrenze erhöht.

Die Teuerung wird in Österreich nicht mit ganzheitlichen Konzepten begegnet, sondern mit einem Fleckerlteppich.

Tirol

  • In Tirol wird die Einkommensobergrenzen für den Energiekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro erweitert - für alleinstehende Personen von bisher 1.300 Euro um 600 Euro auf ein Netto-Monatseinkommen von 1.900 Euro und für Ehepaare und Lebensgemeinschaften um 633 Euro auf 2.700 Euro. Dieser Zuschuss von 250 Euro wird zusätzlich zum Heizkostenzuschuss von ebenfalls 250 Euro ausbezahlt. Die Förderungen können von 15. März bis 31. Dezember 2022 beantragt werden. Das Formular dazu finden Sie hier oder im zuständigen Gemeindeamt.
  • Ab September werden zudem die Schulkostenbeihilfe und ab 2023 weitere Kinderzuschüsse erhöht. Für die Schulkostenbeihilfe muss ein Antrag gestellt werden – dies können Sie hier machen. Fördernehmer bzw. Fördernehmerin sind Erziehungsberechtigte, die die Familienbeihilfe beziehen und mit dem zu fördernden Kind in einem Haushalt leben.

Oberösterreich

  • In Oberösterreich gibt es zurzeit kein eigenes Entlastungspaket.
ribbon Zusammenfassung
  • Mit der "Sonder-Familienbeihilfe", die seit Anfang August ausgezahlt wird, beginnt eine Reihe von Entlastungen.
  • Neben den Hilfen der Regierung, wurden auch in den einzelnen Bundesländern eigene Entlastungspakete geschnürt.
  • Ein PULS 24 Überblick zeigt, wann was kommt.

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