Ende März zweiter Terrorprozess für 15-jährigen IS-Anhänger
Bereits am 25. November wurde der 15-Jährige wegen Gefahr im Verzug neuerlich festgenommen, nachdem er vom Verfassungsschutz bei mutmaßlich terroristisch motivierten Umtrieben beobachtet worden war. Seither befindet sich der 15-Jährige wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft legt dem Burschen in ihrer nunmehrigen Anklage terroristische Vereinigung, kriminelle Organisation und terroristische Straftaten im Sinn des §278c StGB zur Last.
Der Jugendliche soll sich während seiner Inhaftierung und nach seiner Enthaftung weiter radikalisiert und im Sinne der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt haben. Bei seiner Festnahme wurde von einer "hohen Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen" ausgegangen.
Observationen des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) hatten ergeben, dass der 15-Jährige wiederholt versucht hatte, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Am 19. November wollte er ein Kampfmesser erwerben, am 20. November neben einem Teleskop-Schlagstock und Quarzhandschuhen sogar eine Faustfeuerwaffe. Die Schusswaffe bekam er allerdings nicht, da ihm in dem Geschäft gesagt wurde, diese sei "nicht verkäuflich".
Überhaupt war der 15-Jährige infolge seiner Vorstrafe mit einem Waffenverbot belegt. Um dies zu umgehen, soll er sich eines drei Jahre älteren Cousins "bedient" haben, den er schließlich in ein Waffengeschäft schickte, um wenigstens an ein Messer zu kommen. Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug.
IS-Propagandamaterial gefunden
Das Einsatzkommando Cobra stürmte zusammen mit LSE-Beamten die Wohnung der Eltern des Burschen in Wien-Hernals. Eine Hausdurchsuchung wurde durchgeführt, wobei das Handy des 15-Jährigen sichergestellt wurde, auf dem sich IS-Propagandamaterial fand. Im Unterschied zum ersten Verfahren soll der Bursch das Material dieses Mal nur abgespeichert, aber nicht verbreitet haben.
Das erste Urteil für den verhinderten Westbahnhof-Attentäter wurde übrigens in zweiter Instanz erhöht. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Wien Folge. Anfang Oktober wurden im Zug einer Strafberufung drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, festgesetzt.
Dem 15-Jährigen droht daher im Fall einer neuerlichen Verurteilung ein längerer Freiheitsentzug. Zusätzlich zur vom Schöffensenat festzusetzenden Strafe könnten nämlich die vom OLG zur Bewährung ausgesetzten zwei Jahre widerrufen werden. Der äußerst rasche Rückfall und die offensichtliche Wirkungslosigkeit des Deradikalisierungsprogramms, zu dem der 15-Jährige per Weisung gerichtlich verpflichtet worden war, würden ungeachtet des jungen Alters des IS-Anhängers dafür sprechen.
Zusammenfassung
- Am 24. März steht ein 15-jähriger IS-Anhänger zum zweiten Mal binnen acht Monaten in Wien vor Gericht, nachdem er bereits im Juli 2025 wegen Anschlagsplänen am Westbahnhof zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden war.
- Nach seiner Freilassung im Oktober wurde der Jugendliche am 25. November erneut festgenommen, da er weiterhin Waffen zu beschaffen versuchte und sich laut Behörden weiter radikalisiert hatte.
- Im Falle einer erneuten Verurteilung droht dem Jugendlichen ein längerer Freiheitsentzug, da das ursprüngliche Urteil bereits auf drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, erhöht wurde und zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind.
