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Ende der kalten Progression soll Österreichern 1,8 Milliarden bringen

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Mit 1. Jänner 2023 wird die Kalte Progression abgeschafft. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen so im kommenden Jahr mit Entlastungen von 1,8 Milliarden Euro rechnen können, zwei Drittel davon sollen direkt und automatisch an die Steuerzahler zurückgegeben werden.

Bis 2026 sollen die Einsparungen 18 Milliarden Euro betragen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sei "zwar kein Freund von Superlativen", das Gesetz sei jedoch ein historisches, meinte er.  

Gesetz geht am Freitag in Begutachtung

Die Abschaffung der kalten Progression sei der zweite Schritt im Kampf gegen die Teuerung. Mit Soforthilfen im Sommer sollen die ersten Auswirkungen der hohen Inflation abgebremst werden, lösen könne man die Situation aber nur mit strukturellen Maßnahmen, betonte Brunner bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Die Abschaffung der kalten Progression sei seit Jahrzehnten diskutiert worden, mit dem neuen Gesetz werde sie "zu 100 Prozent abgeschafft", wie Brunner mehrfach betonte. Das entsprechende Gesetz wird am Freitag in Begutachtung gehen. Brunner hoffe dabei auf große Zustimmung im Parlament.

Zwei Drittel der Entlastungen sollen künftig direkt und automatisch an die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zurückgegeben werden. Das weitere Drittel, also rund 600 Millionen Euro im Jahr 2023, soll besonders Erwerbstätige und Pensionistinnen entlasten. "Für den Finanzminister wäre es bequemer, die kalte Progression nicht abzuschaffen. Aber in der aktuellen Situation gibt es keine Bequemlichkeit", so Brunner.

Strukturelle Maßnahmen müssen begleitend kommen

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sei "schnell, treffsicher und lenkend", so der grüne Klubobfrau-Stellvertreter Jakob Schwarz. Die 500 Euro Absatzbetrag würden für Selbstständige bereits ab September gelten. Sofortmaßnahmen wie jene können aber nur in Begleitung struktureller Maßnahmen funktionieren, so Schwarz.

Die Wirtschaftsinstitute WIFO und IHS haben die Berechnungen durchgeführt, die zu der Entscheidung des zwei Drittel Ausgleiches geführt haben. Dabei wurde die Inflation sowie die Verteilung der Einkommen prognostiziert. Verglichen wurden Szenarien, in denen der volle Betrag, gar nichts, oder eben zwei Drittel davon direkt wieder zurückbezahlt werden.

Je höher die Inflation, desto höher die Entlastung durch das neue Gesetz, sagte IHS-Direktor Klaus Neusser. Derzeit gehe man von einer Inflation von knapp 8 Prozent aus, und da sei ein möglicher Gaslieferstopp noch nicht eingespeist, so WIFO-Direktor Gabriel Felbermayr. Die Inflationsrate werde auch in den nächsten Jahren hoch bleiben, die Effekte der Abschaffung der kalten Progression damit noch stärker. In geringem Maß sei davon auszugehen, dass sich das Gesetz kurzfristig inflationssteigernd auswirke. Das sei jedoch ein "Preis, den es Wert ist zu zahlen", so Felbermayr. Er betonte, dass die "Mitte der Bevölkerung" von der Abschaffung der kalten Progression am meisten profitieren werde. Für das Jahr 2023 rechnet das WIFO mit Nettolohnsteigerungen von 5,3 Prozent, während die Bruttolöhne nur um 1,3 Prozent steigen sollen.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit 1. Jänner 2023 wird die Kalte Progression abgeschafft.
  • Die Österreicherinnen und Österreicher sollen so im kommenden Jahr mit Entlastungen von 1,8 Milliarden Euro rechnen können, zwei Drittel davon sollen direkt und automatisch an die Steuerzahler zurückgegeben werden.
  • Bis 2026 sollen die Einsparungen 18 Milliarden Euro betragen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sei "zwar kein Freund von Superlativen", das Gesetz sei jedoch ein historisches, meinte er.  
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