APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL

Elternverband beklagt Betreuungsprobleme an den AHS

0

Seit 2019/20 gilt für neu in den Dienst eintretende Lehrer ein neues Dienstrecht. Darin vorgesehen ist, dass sie verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können. Im Freizeitteil dürfen sie am Nachmittag aber nicht mehr eingesetzt werden, hier sollen stattdessen Freizeitpädagogen zum Einsatz kommen. In der Praxis führt die Neuregelung nun zu Betreuungsproblemen an den Gymnasien, klagt der Bundeselternverband.

Der Hintergrund: Vor allem an den ganztägigen AHS finden sich zu wenige Freizeitpädagogen. Schuld seien die unattraktiven Rahmenbedingungen, erklärt AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß (FCG). Der Job sei nicht gut bezahlt. Dazu komme, dass an den Gymnasien zwar während der Mittagsbetreuung punktuell viel Personal benötigt wird, am Vormittag und am Nachmittag aber nur sporadisch für einzelne Stunden. Gleichzeitig geht die Zahl an Lehrerinnen und Lehrern im alten Dienstrecht, die weiter im Freizeitteil arbeiten dürfen, u.a. auch wegen der aktuellen Pensionierungswelle zurück. Unterm Strich bleibt zu wenig Personal für den Freizeitteil.

Personalengpässe auch an Pflichtschulen bemerkbar

Auch an den Pflichtschulen kämpft man mit einem Freizeitpädagogen-Mangel, sagt der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG). Dort ist das Problem laut Weiß nicht so akut, weil in der Regel Gemeindebedienstete die Aufgabe als Freizeitpädagoge zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben übernehmen. Damit sei der stundenweise Einsatz leichter umsetzbar und eine Beschäftigung möglich, von der man auch leben könne.

Mindestens 12.000 Kinder an über 100 Schulen sind laut einer Umfrage des Bundesverbands der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Österreichs (BEV) an den AHS von den Personalengpässen im Freizeitteil betroffen. Folge dieses "Betreuungsnotstands" (BEV): Anstatt etwa in der Mittagsbetreuung Aufgaben zu erledigen müssen Kinder an den betroffenen Standorten das Schulhaus verlassen. Schülerinnen und Schüler unter 14 dürfen sich dort nämlich ohne Aufsicht nicht aufhalten.

Schon im Jänner hatte sich das "Netzwerk AHS Direktor*innen von Gymnasien mit ganztägig-verschränkten Schulformen" an Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) gewandt und gefordert, das Dienstrecht so zu verändern, dass auch Lehrerinnen und Lehrer im neuen Dienstrecht "pädagogisch und administrativ sinnvoll in qualitätsvollen Ganztagesschulkonzepten eingesetzt werden können". Andernfalls könne man "ab dem nächsten Schuljahr die Mittagsaufsichts- und Freizeitbetreuungsstunden nicht mehr besetzen", so ihre Warnung.

Forderung nach Änderung im neuen Lehrerdienstrecht

Am Gymnasium in Seekirchen seien für das nächste Schuljahr aktuell über 20 Stunden für die Ganztagesschule ausgeschrieben, obwohl vorhandene Lehrkräfte gerne die Freizeitbetreuung übernehmen würden. Im Wiener Theresianum können laut BEV-Aussendung nächstes Schuljahr 20 Nachmittage - das entspricht vier Klassen - nach derzeitigem Stand nicht besetzt werden.

Über Freizeitpädagogen könne dieser Engpass nicht abgefangen werden, betonen die Direktorinnen und Direktoren in ihrem Schreiben. Sie schlagen deshalb vor, das neue Lehrerdienstrecht (pd-Schema) so zu ändern, dass eine Realstunde Unterricht zwei Freizeitbetreuungseinheiten umfasst, und dass Pädagogen wieder im Einvernehmen in diesen Stunden eingesetzt werden können.

Von der Lehrergewerkschaft wird diese Forderung unterstützt. Neben den schwierigen Rahmenbedingungen für die Freizeitpädagogen an den AHS nennt Weiß auch pädagogische Gründe: In den Freizeit-Stunden hätten die Lehrer Zeit, um sich intensiver mit den Kindern zu beschäftigen und eine Beziehung aufzubauen. Gerade für Junglehrer sei das auch eine gute Möglichkeit, in das System reinzuwachsen.

Aus dem Bildungsministerium hieß es gegenüber der APA, das Thema sei bekannt. Bei akuten Problemen am Standort suche man gemeinsam mit den Bildungsdirektionen nach einer Lösung. Gleichzeitig arbeite das Ministerium an einer "gesamthaften Lösung".

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 2019/20 gilt für neu in den Dienst eintretende Lehrer ein neues Dienstrecht.
  • Darin vorgesehen ist, dass sie verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können.
  • Im Freizeitteil dürfen sie am Nachmittag aber nicht mehr eingesetzt werden, hier sollen stattdessen Freizeitpädagogen zum Einsatz kommen.
  • Der Job sei nicht gut bezahlt.

Mehr aus Politik