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Edtstadler weitet Pendler-Ausnahmen auf Tschechien aus

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Nach Angaben von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) müssen Pendler aus Tschechien, die "im Bereich der kritischen Infrastruktur" in Österreich arbeiten, ab Dienstag, dem 14. April nicht mehr zwei Wochen in Quarantäne, wenn sie zurück nach Tschechien kommen. Bis dato habe es nur für Mitarbeiter in Gesundheits- und Sozialberufen eine Ausnahme der zweiwöchigen Quarantäne-Regelung gegeben.

Nach Angaben von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) müssen Pendler aus Tschechien, die "im Bereich der kritischen Infrastruktur" in Österreich arbeiten, ab Dienstag, dem 14. April nicht mehr zwei Wochen in Quarantäne, wenn sie zurück nach Tschechien kommen. Bis dato habe es nur für Mitarbeiter in Gesundheits- und Sozialberufen eine Ausnahme der zweiwöchigen Quarantäne-Regelung gegeben.

Vergangene Woche hat Tschechien die Kontrollen an der Grenze zu Österreich und Deutschland wegen der Coronavirus-Krise bis 24. April verlängert. Zudem gilt ein generelles Verbot der Ausreise von Tschechen und der Einreise von Ausländern. Eine Ausnahme sind die Pendler, die in Österreich bzw. Deutschland arbeiten. Das Ausreise- bzw. Einreiseverbot gilt bisher bis 12. April. Der Ausnahmezustand wurde bis zum 30. April verlängert.

Die Europaministerin zeigte sich in einer Aussendung am Mittwoch erfreut darüber, dass ab 14. April die Sonderregelung auch auf Mitarbeiter "im Bereich der kritischen Infrastruktur" ausgeweitet werde. Das betreffe vor allem technische Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie beispielsweise pharmazeutische Mitarbeiter in der Energieversorgung. Profitieren würden durch die Ausweitung der Sonderregelung laut Edtstadler neben den Pendlern selbst auch deren Arbeitgeber.

"Die Europäische Union steht derzeit vor einer der größten Herausforderungen seit ihrem Bestehen. Umso wichtiger ist eine gute Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere Nachbarländer müssen in dieser Krise eng abgestimmt vorgehen", so Edtstadler.

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  • Bis dato habe es nur für Mitarbeiter in Gesundheits- und Sozialberufen eine Ausnahme der zweiwöchigen Quarantäne-Regelung gegeben.

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