Drei Länder haben in Flüchtlingskrise EU-Recht gebrochen

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Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Direkte Strafzahlungen sind mit dem Urteil zunächst nicht verbunden. Die EU-Kommission kann nun aber erneut vor dem Gerichtshof klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

Ungarn sieht in dem Urteil jedenfalls keine Folgen. "Obwohl uns die Geschichte bestätigte, hat man uns vor Gericht zitiert", kommentierte die ungarische Justizministerin Judit Varga das Urteil. "Da die Quotenbeschlüsse seit langem ihre Gültigkeit verloren haben, haben wir keine Verpflichtung, Asylbewerber zu übernehmen." Die Klage der EU-Kommission sei "empörend, da die Quotenbeschlüsse von 2015 fast kein anderer Mitgliedsstaat restlos erfüllte", sagte Varga.

Der tschechische Ministerpräsident Andrej Babis reagierte ebenfalls gelassen auf die Niederlage seines Landes vor dem Europäischen Gerichtshof. "Wir haben diese juristische Auseinandersetzung zwar verloren, aber das ist nicht wichtig", sagte der 65-Jährige am Donnerstag der Agentur CTK. "Entscheidend ist, dass wir keine Migranten aufnehmen werden und dass das Quotenprojekt in der Zwischenzeit beendet wurde - und das hauptsächlich dank uns."

Die 2015 gefassten EU-Beschlüsse zur Umverteilung seien im September 2017 ausgelaufen, ihre Umsetzung daher nicht mehr möglich, sagte auch Polens Regierungssprecher Piotr Müller am Donnerstag der Nachrichtenagentur PAP. Polen habe die Aufnahme von Flüchtlingen seinerzeit abgelehnt, um die innere Sicherheit des Landes gegen unkontrollierte Migration zu verteidigen.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen.

Tatsächlich wurden weit weniger als die ursprünglich geplanten 160.000 Flüchtlinge in der EU umverteilt, bis Ende 2017 waren es gerade einmal 32.000. Ursprünglich hätte Österreich im Rahmen des Umverteilungsprogramms rund 1.900 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland übernehmen sollen. Der damalige Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte zunächst wegen des hohen Flüchtlingszustroms um eine Ausnahme Österreich vom Relocation-Programm ersucht, war damit allerdings bei der EU-Kommission abgeblitzt. Daraufhin hatte Kern der Übernahme von zunächst 50 minderjährigen Flüchtlingen zugestimmt. Bis Anfang 2018 waren 29 Flüchtlinge aus dem Gesamtkontingent von 50 im Land.

ribbon Zusammenfassung
  • Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.
  • Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
  • Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen.