Deutsches Verfassungsgericht: Rundfunkbeitrag muss erhöht werden

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio um monatlich 86 Cent erhöht werden muss. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hatte dies nicht umsetzen wollen.

Anfang diesen Jahres hätte der Rundfunkbeitrag in Deutschland um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat erhöht werden sollen. Doch Sachsen-Anhalt legte den Gesetzesantrag nicht zur Abstimmung im Landtag vor. ARD, ZDF und Deutschlandfunk zogen deshalb vor den Bundesverfassungsgerichtshof. Dieser entschied nun am Donnerstag zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender.

Den öffentlich-rechtlichen Sendern steht ein um 86 Cent höherer Rundfunkbeitrag zu, der dann bei 18,36 Euro liegt. Das entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen in Karlsruhe.

Auslöser Sachsen-Anhalt

Auslöser des Verfahrens war ein Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt zwischen CDU, SPD und Grüne. Im Dezember 2020 zog Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den entsprechenden Gesetzesantrag zurück, bevor der Landtag abstimmen konnte. Mehrere Abgeordnete sahen die Erhöhung kritisch. Diese Kritik wurde aber nie in einem offiziellen Dokument festgehalten.

Die öffentlich-rechtlichen Sender wandten sich damals an das Bundesverfassungsgericht, das kurz vor Weihnachten in einer Eilentscheidung festhielt, dass die "Verfassungsbeschwerden weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet sind". Eine Verletzung der Rundfunkfreiheit erscheine "zumindest möglich". Das Gericht lehnte allerdings die Anträge der Sender ab, den Beitrag vorläufig per Gerichtsbeschluss zu erhöhen.

"Bedarfsgerechte" Finanzierung

Die bisherige Rechtsprechung ging von einer "bedarfsgerechten" Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Die Sender sollten also so viel Geld bekommen, wie sie brauchen, um ihren Auftrag, einen "umfassenden Überblick" über das Geschehen "in allen wesentlichen Lebensbereichen" zu geben, erfüllen zu können.

Eine Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gibt ihre Einschätzung ab, wie viel Geld die Sender benötigen. Auf Basis der Empfehlung legen dann die Ministerpräsidenten der Länder die Höhe des Beitrags in einem Staatsvertrag fest. 

ribbon Zusammenfassung
  • Den öffentlich-rechtlichen Sendern steht ein um 86 Cent höherer Rundfunkbeitrag zu, der dann bei 18,36 Euro liegt. Das entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen in Karlsruhe.
  • Die Erhöhung hätte bereits Anfang des Jahres umgesetzt werden sollen. Doch Sachsen-Anhalt legte den Gesetzesantrag nicht zur Abstimmung im Landtag vor.
  • ARD, ZDF und Deutschlandfunk zogen deshalb vor den Bundesverfassungsgerichtshof.
  • Dieser entschied nun am Donnerstag zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender.