Deutsches Bundesland
Rheinland-Pfalz will keine AfD-Mitglieder einstellen
Künftig werde bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, kündigte der rheinland-pfälzische SPD-Innenminister Michael Ebling in Mainz an.
Alle Bewerber:innen müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben
Mögliches Verbotsgesetz gegen AfD
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. "Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden", erklärte der Minister.
Deutschlandweit wird ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD (Alternative für Deutschland) diskutiert. Ein solches befürwortet unter anderem die SPD, die an der deutschen Regierung beteiligt ist und die Justizministerin stellt.
Im Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" ein - die Partei wehrt sich juristisch dagegen, die Einstufung liegt deshalb vorerst wieder auf Eis.
- Mehr lesen: Gesamte AfD als rechtsextremistisch eingestuft
In Rheinland-Pfalz wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Innenminister Ebling hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu.
Wer diese Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte er.
Für bereits bestehende Mitarbeitende könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall.
AfD spricht von verfassungswidrigen Methoden
Die AfD reagierte mit massiver Kritik und warf Ebling verfassungswidrige Methoden vor. "Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten", erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier.
Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
Der rheinland-pfälzische Innenminister fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamt:innen und Angestellt:innen im öffentlichen Dienst.
"Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung", kritisierte Münzenmaier. "Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen."
Video: Rechtsextremer Verdachtsfall: Urteil im Fall AfD
Zusammenfassung
- Das Bundesland Rheinland-Pfalz verpflichtet künftig Bewerber für den öffentlichen Dienst zu einer schriftlichen Erklärung, dass sie keiner extremistischen Organisation wie der AfD angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben.
- Eine vom Verfassungsschutz geführte, regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Organisationen wird Grundlage für die Auswahl sein, wobei die AfD ausdrücklich darauf geführt wird.
- Die AfD kritisiert das Vorgehen als verfassungswidrig und spricht von einer Beweislastumkehr, während deutschlandweit weiterhin über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert wird.