Daten-NGO ruft wegen Live-U-Ausschüssen VfGH an
In E-Mails an die Parlamentsdirektion sowie an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hatte epicenter.works um Zutrittsgewährung zu den Sitzungen des U-Ausschusses angesucht und auch die Absicht bekundet, diese übertragen zu wollen. Ein Zugang sei nur für Medien möglich, habe laut dem Individualantrag die Antwort gelautet. Zudem habe das Parlament darauf hingewiesen, dass Bild- und Tonaufnahmen rechtlich nicht erlaubt seien.
Konkret bekämpft epicenter.works die Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse. Nämlich jenen Passus, wonach lediglich Medienvertreterinnen und -vertretern der Zugang durch den Nationalratspräsidenten ermöglicht wird. Laut den Aktivisten verstößt diese Einschränkung gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Freiheit der Meinungsäußerung.
Zusammenfassung
- Die Daten-NGO epicenter.works hat beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde eingereicht, um Live-Übertragungen von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen durchzusetzen.
- Hintergrund ist, dass epicenter.works keine Akkreditierung für eine Sitzung des Pilnacek-U-Ausschusses erhielt und nur Medienvertreter Zugang bekommen.
- Die NGO sieht in der Beschränkung auf Medien einen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Freiheit der Meinungsäußerung schützt.
