APA/HANS PUNZ

Corona-Testseite des EU-Parlaments verstößt gegen EU-Datenschutz

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Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Corona-Testseite gegen EU-Datenschutzrecht. Die Datenschutzorganisation "noyb/None of Your Business" des österreichischen Aktivisten Max Schrems veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski.

Demnach verstößt die Verwendung der beiden US-Unternehmen Google Analytics und Stripe, ein Zahlungsanbieter, gegen das sogenannte "Schrems II"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA. Nach Einschätzung von noyb könnte die Entscheidung wegweisend für hunderte anhängige Verfahren sein.

Daten landen auch in den USA

Im Namen von sechs Europaabgeordneten hatte die Datenschutzorganisation im Jänner 2021 eine Beschwerde gegen das Europäische Parlament zu seiner internen Corona-Testseite eingereicht. Die Vorwürfe: ein irreführender Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzhinweise und die illegale Übermittlung von Daten in die USA. Der EU-Datenschutzbeauftragte EDSB stellte nunmehr einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung für EU-Institutionen fest.

Websites dürfen nach dem EuGH-Urteil nur dann personenbezogene Daten in die USA übermitteln, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden kann. Das EU-Parlament habe keine Unterlagen, Nachweise oder sonstigen Informationen über die vertraglichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen vorgelegt, mit denen ein solches gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet werde.

noyb hatte 2020 101 Beschwerden gegen EU-Unternehmen eingereicht, die Google- und Facebook-Funktionen auf ihren Webseiten eingebunden haben. "Die Entscheidung macht klar, dass schon das Setzen von Cookies durch US-Provider auf einer europäischen Webseite gegen EU-Recht verstoßen kann", sagte Schrems. "Wir erwarten in den nächsten Monaten weitere Entscheidungen zur Nutzung von US-Providern."

ribbon Zusammenfassung
  • Das Europäische Parlament verstößt mit seiner Corona-Testseite gegen EU-Datenschutzrecht.
  • Die Datenschutzorganisation "noyb/None of Your Business" des österreichischen Aktivisten Max Schrems veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des EU-Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiorowski.
  • Demnach verstößt die Verwendung der beiden US-Unternehmen Google Analytics und Stripe gegen das sogenannte "Schrems II"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA.
  • Nach Einschätzung von noyb könnte die Entscheidung wegweisend für hunderte anhängige Verfahren sein.
  • Die Vorwürfe: ein irreführender Cookie-Banner, vage und unklare Datenschutzhinweise und die illegale Übermittlung von Daten in die USA.

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