APA/APA (Gindl)/BARBARA GINDL

Corona: Lockdown nun auch formal bis 24.1. verlängert

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Die Ausgangsbeschränkungen gelten wie erwartet bis 24. Jänner weiter. Die entsprechende Verordnung wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats von Koalition und SPÖ abgesegnet. Damit ist es weiter nur aus bestimmten Gründen wie dem Weg zur Arbeit, für das Einkaufen oder Sport erlaubt, das Haus zu verlassen. die entsprechende Verordnung muss alle zehn Tage vom Parlament verlängert werden.

Neben den Ausgangsbeschränkungen bleiben Lokale und Geschäfte - mit Ausnahme des Lebensmittelhandels und anderer Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs - über den 14. Jänner hinaus für weitere zehn Tage geschlossen. Auch Veranstaltungen sowie Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken sind weiterhin untersagt.

Begründet wird die Aufrechterhaltung des Lockdowns von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) damit, dass in den letzten zehn Tagen keine wesentliche Verbesserung bei den Neuinfektionen eingetreten sei. Nach wie vor gebe es täglich zwischen 1.500 und 2.500 neue Fälle, die Sieben-Tage-Inzidenz sei zuletzt bei 149 gelegen. "Das ist deutlich zu hoch", bekräftigte Anschober. Auch bei den belegten Intensivbetten sei die Lage konstant, vom Ziel einer maximalen Belegung von 200 Betten durch COVID-19-PatientInnen sei man weit entfernt. Anschober gab überdies zu bedenken, dass die neue Virus-Mutation die Risikolage deutlich verschärfe.

Auf Unverständnis stieß die nochmalige Verlängerung hingegen bei FPÖ und NEOS. So hielt FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung des Lockdowns vor dem Hintergrund des vorliegenden Zahlenmaterials nicht mehr gegeben seien. Auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker sieht keine Notwendigkeit, den harten Lockdown zu verlängern. Dieser stifte auf der Gesundheitsseite keinen Nutzen, wirke sich aber fatal auf die Wirtschaft aus und führe zu hohen Kosten, machte er geltend. Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, die Geschäfte wieder zu öffnen und damit zum "soften Lockdown" zurückzukehren.

Einstimmig genehmigt wurde vom Hauptausschuss eine Verordnung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), die die Schließung zahlreicher Grenzübergänge zu Tschechien und der Slowakei zum Inhalt hat und um Mitternacht in Kraft treten wird. Betroffen sind insgesamt 45 Grenzstellen, davon 42 zwischen Österreich und Tschechien.

ribbon Zusammenfassung
  • die entsprechende Verordnung muss alle zehn Tage vom Parlament verlängert werden.
  • So hielt FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung des Lockdowns vor dem Hintergrund des vorliegenden Zahlenmaterials nicht mehr gegeben seien.
  • Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, die Geschäfte wieder zu öffnen und damit zum "soften Lockdown" zurückzukehren.

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