Corona-Hilfen: Opposition wendet sich wegen COFAG an VfGH

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Die Oppositionsparteien NEOS, SPÖ und FPÖ wenden sich mit einer Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Sie kritisieren die Abwicklung der staatlichen Corona-Hilfen über die externe Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG).

Die staatliche Corona-Hilfsagentur COFAG - sie zeichnet sich für die Auszahlung der meisten Corona-Unternehmenshilfen verantwortlich und ist mit ÖVP- bzw. Grün-nahen Geschäftsführern besetzt - steht von Anfang an in der Kritik der Oppositionsparteien. Am Mittwoch haben SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der "Blackbox COFAG" bekräftigt. Nun wenden sie sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen.

Konkret haben die Oppositionsparteien das Ziel, dass der VfGH aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bestimmungen aufhebt, die sich im ABBAG-Gesetz und im Covid-19 Förderungsprüfungsgesetz finden, die zur Gründung der COFAG geführt haben. Die Beschwerde wird noch heute eingebracht. Die Finanzsprecher Kai Jan Krainer (SPÖ), Hubert Fuchs (FPÖ), Karin Doppelbauer (NEOS) rechneten damit, dass noch heuer eine Entscheidung fallen werde.

Die Auszahlung der Corona-Hilfen sei so völlig intransparent und ohne Kontrolle abgelaufen. Zudem seien Entscheidungen der COFAG nur in einem Zivilprozess anfechtbar gewesen, was für die meisten Unternehmen, die Hilfe brauchten, unmöglich gewesen sei. Da herrsche zwischen Einzelnen und der Republik "keine Waffengleichheit". Also wolle man auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht vom VfGH prüfen lassen.

Opposition will neues Konstrukt

"Wenn der Einspruch recht bekommt, muss das Konstrukt neu gebaut werden", sagte Doppelbauer, auf deren die Initiative die Drittelbeschwerde eingebracht wird. "Unternehmen brauchen eine Rückzahlung von Hilfen aber nicht zu fürchten." Es gehe darum, dass die türkis-grüne Bundesregierung lernen müsse, "dass solche Dinge nicht gehen", sagte die Pinke. Denn die COFAG sei einer parlamentarischen Kontrolle entzogen. Sie verteile "freihändig" 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten, so Krainer und Fuchs.

"Es braucht Transparenz, parlamentarische Kontrolle und Zugriff externer Experten", forderten die Oppositionspolitikerin und -politiker. Die Opposition fordert einen eigenen Unterausschuss im Budgetausschuss, der die Coronahilfen kontrollieren soll. Ein solcher wurde bisher nicht eingerichtet. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die staatliche Corona-Hilfsagentur COFAG - sie zeichnet sich für die Auszahlung der meisten Corona-Unternehmenshilfen verantwortlich und ist mit ÖVP- bzw. Grün-nahen Geschäftsführern besetzt - steht von Anfang an in der Kritik der Oppositionsparteien.
  • Am Mittwoch haben SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der "Blackbox COFAG" bekräftigt. Nun wenden sie sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen.
  • Konkret haben die Oppositionsparteien das Ziel, dass der VfGH aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bestimmungen aufhebt, die sich im ABBAG-Gesetz und im Covid-19 Förderungsprüfungsgesetz finden, die zur Gründung der COFAG geführt haben.
  • Die Auszahlung der Corona-Hilfen sei so völlig intransparent und ohne Kontrolle abgelaufen. Zudem seien Entscheidungen der COFAG nur in einem Zivilprozess anfechtbar gewesen, was für die meisten Unternehmen, die Hilfe brauchten, unmöglich gewesen sei.
  • "Es braucht Transparenz, parlamentarische Kontrolle und Zugriff externer Experten", forderten die Oppositionspolitikerin und -politiker. Die Opposition fordert einen eigenen Unterausschuss im Budgetausschuss, der die Coronahilfen kontrollieren soll.

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