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Corona-Härtefallfonds soll bis März 2021 verlängert werden

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Die Regierung hat am Mittwoch angekündigt, den "Härtefallfonds" für Kleinstunternehmen und Bauern bis Mitte März zu verlängern. Der Unterstützungsfonds für Non Profit Unternehmen (NPO) wird laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vorerst bis Jahresende laufen.

Der Härtefallfonds soll Kleinstunternehmen, freien Dienstnehmern und Bauern helfen, die wegen der Coronakrise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die maximale Förderhöhe beträgt künftig zwölf mal 2.500 Euro (also in Summe 30.000), wie Finanzminister Gernot Blümel im Pressefoyer nach dem Ministerrat sagte. "Die Instrumente, die sich bewährt haben, wollen wir verlängern", sagte Kogler.

Der Fonds ist mit zwei Milliarden Euro dotiert. Ausgezahlt wurden Wirtschaftskammer und Agrarmarkt Austria (AMA) nach Regierungsangaben bisher aber erst 600 Mio. Euro. Den Non Profit Organisationen und Vereinen wurden bisher 200 Millionen Euro zugesagt, wie Landwirtschaftsministerin Elisabeh Köstinger (ÖVP) sagte.

Die Unterstützungsmaßnahmen für NPOs sowie der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler läuft vorerst bis Jahresende. Laut Kogler wurde für eine Verlängerung um ein weiteres Quartal aber bereits "budgetäre Vorsorge getroffen". Er stellte auch eine Verlängerung der Zuschüsse bis Mitte März - also bis zum Jahrestag des Corona-Lockdowns - in Aussicht. "Wir gehen davon aus, dass die Situation sich bis März nicht so dramatisch bessern wird, dass man auf diese Verlängerung verzichten könnte. Wir streben das an", betonte Kogler. Zuvor sollen aber noch allfällige Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen geklärt werden.

Wieviel Geld noch im Härtefallfonds zur Verfügung steht

Die Regierung verlängert den Härtefallfonds bis März. PULS 24 Reporter Paul Batruel erklärt, wieviel Geld noch zur Verfügung steht und wer ansuchen kann.

Der Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler hat laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) bisher rund 25 Millionen Euro ausgeschüttet. Sowohl diese Zuschüsse für Kulturschaffende als auch jene für Vereine und NPOs werden nun bis Jahresende befristet. Bisher waren beim Künstler-Überbrückungsfonds (unter der Annahme von 1.000 Euro pro Monat) bis zu 6.000 Euro an Einmalzahlung möglich, die Maximalsumme ist damit ab sofort auf 10.000 Euro erhöht.

Entscheidung der EU-Kommission zu Fixkostenzuschuss noch ausständig

Noch keine Entscheidung gibt es bei der Verlängerung des "Fixkostenzuschusses" für größere Unternehmen. Hier braucht die Regierung die Zustimmung der EU-Kommission. Deren Angebot, eine maximale Förderhöhe von zwei Millionen Euro pro Unternehmen zu genehmigen, will Blümel nun prüfen. "Wenn es möglich ist", will sich der Finanzminister aber weiterhin für deutlich höhere Zuschüsse bis zu fünf Mio. Euro einsetzen, wie er nach dem Ministerrat sagte.

Wie viele österreichische Unternehmen die von ihm befürwortete maximale Fördersumme von fünf Millionen Euro überhaupt brauchen würden, um ihre Fixkosten abzudecken, konnte Blümel am Mittwoch nicht sagen. Das werde unter anderem vom Umsatzrückgang im Wintertourismus abhängen. Der Kommissionsvorschlag sieht seinen Angaben zufolge vor, dass kleineren Unternehmen bis zu 70 Prozent ihrer Fixkosten abgedeckt werden könnten, größeren die Hälfte. Geprüft wird nun, ob die Firmen auch Abschreibungen und "frustrierte Dienstleistungen" anrechnen könnten.

Für die erste, von der Kommission bereits bewilligte, Phase des Fixkostenzuschusses sind acht Milliarden Euro vorgesehen. Ausgezahlt wurden laut Blümel aber erst rund 200 Millionen Euro, beantragt 500 Millionen Euro. Dies liege daran, dass die Förderung großteils im Nachhinein beantragt werde. Ursprünglich sei man überhaupt erst von einer Auszahlung im Jahr 2021 ausgegangen, so der Minister.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat am Mittwoch angekündigt, den "Härtefallfonds" für Kleinstunternehmen und Bauern bis Mitte März zu verlängern.
  • Der Unterstützungsfonds für Non Profit Unternehmen (NPO) wird laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vorerst bis Jahresende laufen.
  • Deren Angebot, eine maximale Förderhöhe von zwei Mio. Euro pro Unternehmen zu genehmigen, will Blümel nun prüfen.
  • Dies liege daran, dass die Förderung großteils im Nachhinein beantragt werde.