APA/GEORG HOCHMUTH

Corona-Demo-Untersagung war laut Veranstalter unzulässig

Am 24. April fand sich eine Gruppe von Menschen in der Wiener Innenstadt ein, um gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu demonstrieren. Die Aktion der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Albertinaplatz war jedoch zuvor untersagt worden. Laut den Veranstaltern hat nun das Verwaltungsgericht Wien das Verbot als rechtswidrig erachtet.

Am 24. April fand sich eine Gruppe von Menschen in der Wiener Innenstadt ein, um gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu demonstrieren. Die Aktion der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Albertinaplatz war jedoch zuvor untersagt worden. Laut den Veranstaltern hat nun das Verwaltungsgericht Wien das Verbot als rechtswidrig erachtet.

Die Polizei war damals eingeschritten, nachdem sie zuvor die Teilnehmer aufgefordert hatte, den Platz zu verlassen. Dabei kam es auch zu einer Festnahme wegen Widerstands. Die ICI habe gegen die Untersagung der Kundgebung durch die Landespolizeidirektion Wien ein Rechtsmittel eingelegt und nun vor dem Verwaltungsgericht Wien recht bekommen.

Demnach sei nur der Ein-Meter-Sicherheitsabstand relevant gewesen, egal ob es sich um eine Kundgebung oder um einen privaten Spaziergang handle. Mit der "illegalen Untersagung" seien etwa verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte des Staatsgrundgesetzes verletzt worden, beklagen die Veranstalter.

ribbon Zusammenfassung
  • Am 24. April fand sich eine Gruppe von Menschen in der Wiener Innenstadt ein, um gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu demonstrieren.
  • Die Aktion der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Albertinaplatz war jedoch zuvor untersagt worden.
  • Laut den Veranstaltern hat nun das Verwaltungsgericht Wien das Verbot als rechtswidrig erachtet.