Causa Eurofighter: Verfahren zu Gegengeschäften eingestellt

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In der Causa Eurofighter ist die nächste Verfahrenseinstellung eingetroffen. Sie betrifft die Gegengeschäfte. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen 18 Gegengeschäftspartner nach Betrugsvorwürfen eingestellt. Abgeschlossen ist der Komplex damit nicht. Denn Vorhabensberichte betreffend Personen aus der Sphäre von EADS/Eurofighter wurden bereits an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet.

Im Wesentlichen ging es beim nun eingestellten Verfahren darum, dass Geschäftspartnern vorgehalten wurde, inhaltlich unrichtige Gegengeschäftsbestätigungen ausgestellt und diese EADS Deutschland zur Verfügung gestellt zu haben, um eine Erfüllung der vertraglichen Anrechnungskriterien und damit die Anrechenbarkeit des jeweiligen Gegengeschäfts vorzuspiegeln. Damit hätten die Eurofighter-Anbieter Pönalzahlungen bei Nicht-Erfüllung der im Flieger-Deal vereinbarten Gegengeschäfte vermeiden können.

Dieser Verdacht ließ sich bei den Untersuchungen der WKStA freilich nicht erhärten. Geprüft wurden rund 770 Einzelgeschäfte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro und einer Gesamtanrechnungssumme von rund 3,7 Milliarden Euro. Das Ergebnis: Weit überwiegend waren die geprüften Gegengeschäftsbestätigungen auch unter Beiziehung des Wirtschaftsexperten als inhaltlich richtig zu qualifizieren. Soweit diese vereinzelt Hinweise auf objektive Unrichtigkeit enthielten, war Vorsatz nicht nachweisbar.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Causa Eurofighter ist die nächste Verfahrenseinstellung eingetroffen.
  • Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilte, wurde das Ermittlungsverfahren gegen 18 Gegengeschäftspartner nach Betrugsvorwürfen eingestellt.
  • Abgeschlossen ist der Komplex damit nicht.
  • Geprüft wurden rund 770 Einzelgeschäfte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,9 Milliarden Euro und einer Gesamtanrechnungssumme von rund 3,7 Milliarden Euro.

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