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Bußjäger zu Datenlöschung: "Dass Opposition Verdacht schöpft, ist nachvollziehbar"

Der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger sieht in der geplanten Datenlöschung im Kanzleramt grundsätzlich nichts ungewöhnliches. Wenn man sie allerdings im Kontext des geplanten U-Ausschusses und der Vorwürfe gegen Ex-Kanzler Kurz sieht, sei der Verdacht der Opposition verständlich.

Der SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer warnte am Donnerstag vor einer geplanten Datenlöschung im Bundeskanzleramt. Dabei würden E-Mailverkehr und Kalendereinträge, die älter als ein Jahr sind, automatisch gelöscht. Krainer vermutete am Donnerstag eine Verdunkelungsaktion vor dem kommenden ÖVP-U-Ausschuss. Das Kanzleramt hat die automatische Löschung inzwischen abgeblasen.

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Verwaltungsjurist Peter Bußjäger meint im Ö1-Morgenjournal, dass das Bundesarchivgesetz grundsätzlich regle, wann Schriftgut - ausgedruckt wie digital - aufbewahrt werden müsse. "Aufbewahrt werden soll, was aus historischen Gründen, aus Gründen der Verwaltung als auch aus sonstigem öffentlichen Interesse aufzubewahren ist", so Bußjäger.

Löschung ist Eigenverantwortung der Behörde, niemand kontrolliert

Allerdings obliegt es der Behörde selbst, zu entscheiden, was aufbewahrt wird und was nicht. "Das liegt sozusagen in der Eigenverantwortung der Behörde", sagt der Jurist. Darüber gebe es auch keine allgemeine Aufsicht, niemand könne kontrollieren, was gelöscht und was aufbewahrt wird. Das Staatsarchiv sei auch dazu da, Verwaltungsakten zu sammen, um die Verwaltung transparent zu halten, und "keine kriminalpolizeiliche Asservatenkammer".

Der Vorgang der automatischen Datenbereinigung in einer Regierungsbehörde sei "als solcher nicht ungewöhnlich", meint Bußjäger. In Zusammenhang mit dem geplanten ÖVP-U-Ausschuss und den Vorwürfen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei der Verdacht der Opposition "grundsätzlich aber auch nachvollziehbar", so der Verwaltungsjurist.

ribbon Zusammenfassung
  • Der SPÖ-Abgeordnete Kai Jan Krainer warnte am Donnerstag vor einer geplanten Datenlöschung im Bundeskanzleramt. Das Kanzleramt hat die automatische Löschung inzwischen abgeblasen.
  • Krainer vermutete am Donnerstag eine Verdunkelungsaktion vor dem kommenden ÖVP-U-Ausschuss.
  • Verwaltungsjurist Peter Bußjäger meint im Ö1-Morgenjournal, dass das Bundesarchivgesetz grundsätzlich regle, wann Schriftgut - ausgedruckt wie digital - aufbewahrt werden müsse.
  • Allerdings obliegt es der Behörde selbst, zu entscheiden, was aufbewahrt wird und was nicht. "Das liegt sozusagen in der Eigenverantwortung der Behörde", sagt der Jurist.
  • Darüber gebe es auch keine allgemeine Aufsicht, niemand könne kontrollieren, was gelöscht und was aufbewahrt wird. Der Vorgang der automatischen Datenbereinigung in einer Regierungsbehörde sei "als solcher nicht ungewöhnlich", meint Bußjäger.
  • In Zusammenhang mit dem geplanten ÖVP-U-Ausschuss und den Vorwürfen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei "der Verdacht der Opposition grundsätzlich aber auch nachvollziehbar", so der Verwaltungsjurist.