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Burgenland legt Mindestschülerzahlen für Pflichtschulen fest

Heute, 10:25 · Lesedauer 2 min

Damit emotionale Diskussionen über mögliche Schulschließungen der Vergangenheit angehören, führt das Burgenland wieder Mindestschülerzahlen für den Fortbestand von Pflichtschulstandorten ein. Volksschulen brauchen künftig durchschnittlich zehn Kinder pro Schuljahr. Mittelschulen bleiben ab 48 Schülern im laufenden Schuljahr offen, erläuterte Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Montag. Als Zwischenschritt werden auch Stilllegungen ermöglicht.

Bei den Volksschulen wird bei der Mindestanzahl von zehn Kindern der Durchschnitt aus den Prognosen für die nächsten drei Jahre herangezogen, um schwankende Geburtenraten zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für die Sonderschulen, die durchschnittlich sechs Kinder pro Schuljahr benötigen, und für die Polytechnischen Schulen mit durchschnittlich 20 Schülern. In den Mittelschulen wird hingegen nur das laufende Schuljahr herangezogen, in dem 48 Schüler am Standort unterrichtet werden müssen. Grund dafür ist, dass Prognosen in diesem Bereich aufgrund des größeren Einzugsgebietes schwieriger seien, so Winkler.

Die Novelle des burgenländischen Pflichtschulgesetzes, mit der die Mindestzahlen festgelegt werden, soll im Mai im Landtag beschlossen werden und nachvollziehbare und transparente Kriterien für die Schulen schaffen. Das bringe auch für die Gemeinden als Schulerhalter Planungssicherheit, argumentierte Winkler.

Bevor es zu einer Schließung kommt, können auch Schulcluster gebildet werden, meinte die Bildungslandesrätin. Erstmals wird es mit der Novelle auch die Möglichkeit zu Stilllegungen geben. Schulen, an denen die Mindestanzahl unterschritten wird, können dann für maximal zwei Jahre stillgelegt werden und den Betrieb wieder aufnehmen, wenn sie die Kriterien innerhalb von drei Jahren wieder erfüllen können.

Auf die Volksgruppen und damit auf zweisprachige Schulen findet die Regelung keine Anwendung. Diese seien weiterhin gesetzlich abgesichert, betonte Landtagsabgeordnete Doris Prohaska (SPÖ). Derzeit seien keine Schulen bekannt, die von den Änderungen direkt betroffen wären, weil sie die Mindestanzahl nicht erfüllen, so Winkler. Die Zahlen seien bewusst niedrig angesetzt, um den kleinteiligen Strukturen im Burgenland Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung
  • Im Burgenland gelten künftig Mindestschülerzahlen für Pflichtschulen, wobei Volksschulen im Schnitt zehn Kinder pro Jahr und Mittelschulen mindestens 48 Schüler im laufenden Schuljahr benötigen.
  • Für Sonderschulen wird ein Durchschnitt von sechs Kindern pro Jahr und für Polytechnische Schulen 20 Schüler gefordert, wobei Prognosen für drei Jahre herangezogen werden, außer bei Mittelschulen.
  • Schulen können vor einer Schließung für maximal zwei Jahre stillgelegt und bei Erfüllung der Mindestzahlen innerhalb von drei Jahren wieder geöffnet werden.