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Bundesrat erspart Geimpften Eintrittstests
Außerdem kann es per Verordnung in Zukunft zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsorten kommen. Voraussetzung dafür ist, dass wegen der Art der Tätigkeit oder des physischen Kontakts mit anderen Personen die Gefahr einer wechselseitigen Ansteckung mit Corona besteht, zum Beispiel in Büros.
Einstimmig genehmigt wurde, dass ab 1. Juni doppelt so viele, nämlich zehn, Gratis-Antigentests pro Monat durch die Apotheken abgegeben werden können, berichtet die Parlamentskorrespondenz.