Bund, Länder und Gemeinden sollen Konsolidierung abstimmen
Im Bundesstaat gebe es schon seit langem strukturelle Probleme mit Reformbedarf, betonte Karoline Mitterer vom KDZ bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. So seien etwa die Finanzierungsströme zwischen den Gebietskörperschaften zu starr, während es unterschiedliche Dynamiken in den Aufgabenbereichen gebe. Als Beispiel nannte sie die Pflege: Zwischen 2014 und 2023 seien etwa die Ausgaben für das vom Bund ausbezahlte Pflegegeld um 20 Prozent gestiegen, während im gleichen Zeitraum die Auszahlungen für Pflegedienstleistungen von Land bzw. Gemeinden um 76 Prozent gewachsen seien.
Nötig sei daher eine Gebietskörperschaften übergreifende Abstimmung: Die Reformpartnerschaft reiche dafür nicht aus und sollte um die Themen Klimaschutz und Pflege erweitert werden, meinte Mitterer. Im Finanzausgleich müsse auch eine klare Aufgabenorientierung verankert werden.
Ebenfalls notwendig ist für Mitterer eine klare Prioritätensetzung: "Wenn der Steuerkuchen nicht größer wird und einzelne Bereiche wachsen, muss man unpopuläre Entscheidungen treffen." Als Beispiele nennt das KDZ beim Bund etwa den bereits beschlossenen Wegfall des Klimabonus, bei den Ländern die Zusammenlegung von Krankenanstaltenstandorten und bei Gemeinden die Schließung von Freibädern und Eislaufplätzen oder die Reduktion von Förderungen an lokale Vereine. Dazu komme noch eine Grundsteuerreform, die vom Bund beschlossen werden müsste.
Strukturen überdenken
Aber auch Strukturen müssten überdacht sowie Infrastruktur bzw. Dienstleistungen regional besser abgestimmt werden, meinte KDZ-Geschäftsführer Peter Biwald. Als Beispiel nannte er die Schaffung von "Regionsgemeinden". Zu solchen könnten sich fünf bis sieben Ortsgemeinden zusammenschließen, um gemeinsam Dienstleistungen wie die Erhaltung von Kindergärten bzw. Pflichtschulen oder die Straßeninstandhaltung zu stemmen. In der Verfassung sei eine solche Möglichkeit unter dem Namen "Gebietsgemeinden" schon verankert. Aufgaben mit stark lokalem Bezug wie etwa die etwa die Gestaltung öffentlicher Räume oder die Förderung des Vereinsleben würden umgekehrt bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Darüber hinaus dürfe die sozial-ökologische Transformation nicht aus dem Auge verloren werden, betonte Michael Getzner, Professor für Finanzwissenschaft und Infrastrukturökonomik an der TU Wien. Nach wie vor würde nicht nachhaltiges Verhalten gefördert sowie die Budgets der Gemeinden durch eine nicht nachhaltige Raumentwicklung langfristig belastet. Als Beispiel nannte er Siedlungsformen wie das klassische Einfamilienhaus weitab vom Ortskern. Neue Ertragsanteile, die Gemeinden so durch zusätzliche Einwohner generieren, würden die dadurch verursachten Infrastrukturkosten bei weitem nicht ausgleichen.
Zusammenfassung
- Das KDZ und die TU Wien empfehlen angesichts der angespannten Haushaltslage eine abgestimmte Konsolidierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, da isolierte Sparmaßnahmen häufig zulasten der Gemeinden gehen.
- Zwischen 2014 und 2023 stiegen die Ausgaben für das Pflegegeld des Bundes um 20 Prozent, während die Ausgaben für Pflegedienstleistungen von Ländern und Gemeinden im selben Zeitraum um 76 Prozent zunahmen.
- Als Beispiele für notwendige Maßnahmen werden der Wegfall des Klimabonus, die Zusammenlegung von Krankenanstalten, die Schließung von Freibädern sowie eine Grundsteuerreform und die Bildung von Regionsgemeinden genannt.
