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Brexit: EU-Kommission geht rechtlich gegen London vor

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Die Europäische Union leitet rechtliche Schritte gegen Großbritannien wegen Verletzung des EU-Austrittsvertrags ein. Das kündigt Kommissionspräsidentin von der Leyen an.

Wegen der geplanten Änderungen am Brexit-Vertrag hat die EU ein Verfahren gegen Großbritannien gestartet. Ihre Behörde habe an die Regierung in London ein Schreiben geschickt, das der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren sei, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag. Das Verfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der Geldstrafenen gegen Großbritannien verhängen könnte.

Ultimatum abgelaufen

Das von der EU-Kommission gesetzte Ultimatum sei am Mittwoch abgelaufen, die problematische Passagen seien nicht entfernt worden, sagte von der Leyen über das britische Gesetz. Die Regierung um Premier Boris Johnson habe nun einen Monat Zeit, um auf den Brief zu reagieren. Es sei der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren.

Mit dem Gesetzesvorhaben habe Großbritannien gegen wesentliche Teile des 2019 vereinbarten Austrittsabkommens verstoßen. Es würde auf die Aushöhlung von Sonderregeln für Nordirland hinauslaufen, die eine harte Grenze zum EU-Mitglied Irland verhindern sollen. Am Montag hat das britische Unterhaus dem Gesetz bereits zugestimmt. Nun muss es noch das Oberhaus passieren. Bis Mittwoch hätte Großbritannien das Binnenmarktgesetz aus dem Weg räumen müssen.

Verhandlungen gehen weiter

Die Verhandlungen über den künftigen Freihandelsvertrag gehen am Donnerstag weiter. Sollte dieser bis Ende des Jahres zustande kommen, würde die EU darauf bestehen, dass die Klauseln des Binnenmarktgesetzes aufgehoben werden müssen - sie verstoßen gegen den Austrittsvertrag. Ohne Aufhebung würde das Freihandelsabkommen nicht in Kraft treten.

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen der geplanten Änderungen am Brexit-Vertrag hat die EU ein Verfahren gegen Großbritannien gestartet.
  • Ihre Behörde habe an die Regierung in London ein Schreiben geschickt, das der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren sei, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
  • Das Verfahren kann zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen, der Geldstrafenen gegen Großbritannien verhängen könnte.

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