Bisher keine Probleme mit Handyverbot an Schulen
Vor allem an Schulen, wo es bisher weniger strikte oder - in seltenen Fällen - gar keine Regelungen gab bzw. diese nicht so strikt umgesetzt wurden, "macht das Ganze schon einen Unterschied", schilderte Langhammer im APA-Gespräch. An ihrem Standort etwa wurde infolge der Gesetzesnovelle das Handyverbot auch auf die erste Klasse Oberstufe ausgeweitet.
An den Schulen wurden die Kinder und Jugendlichen vom Lehrpersonal auf die neuen Regeln hingewiesen, es werde auch mit Verbotsschildern gearbeitet. Die Eltern wurden etwa per Elternbrief oder andere Kanäle informiert. "Das macht auch Sinn, die Eltern reinzuholen", so Langhammer.
Von Problemen bei der Umsetzung ist zu Langhammer noch nichts vorgedrungen. Die Lehrervertretung hatte vor Einführung des Verbots gewarnt, dass die Umsetzung wegen eines Trends zum Zweit- und Dritthandy bei Jugendlichen schwierig werden könnte. Dadurch, dass das Verbot für alle gilt und nicht jeder mehrere Handys habe, ist laut der Bundesschulsprecherin aber "die Verlockung gar nicht so groß". Der Reiz gehe verloren, wenn alle anderen miteinander reden statt aufs Handy zu schauen.
Auch die Abnahme von Geräten, die verbotenerweise genutzt wurden, scheint bisher keine größeren Schwierigkeiten zu machen. Die Gewerkschaft hatte sich im Vorfeld Sorgen gemacht, wer haftet, wenn ein Gerät beschädigt wird oder abhanden kommt.
Zu seiner Überraschung habe er bisher "keinerlei Rückfragen" zum Handyverbot erhalten, berichtete der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) im APA-Gespräch. Insgesamt scheine die neue Regelung "relativ gut" zu funktionieren. Ein Thema sind für ihn allerdings weiterhin die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten, wenn etwa Eltern nicht zum Gespräch kommen, nachdem deren Nachwuchs etwa wiederholt gegen das Handyverbot verstoßen hat.
Zufrieden mit dem flächendeckenden Verbot ist nach wie vor die Elternvertretung. Von Problemen bei der Umsetzung der neuen Regeln hat man auch dort nichts gehört, wie Paul Haschka vom Bundeselternverband für mittlere und höhere Schulen schilderte.
Verbot mit diversen Ausnahmen
Laut der seit Anfang Mai geltenden Verordnung dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen bis zur achten Schulstufe bundesweit nicht mehr verwendet werden. Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung können aber diverse Ausnahmen festlegen, im Unterricht kann außerdem die Nutzung von Mobiltelefonen zum Recherchieren oder Erarbeiten von Stoff erlaubt werden.
Bei Verstößen gegen die Handyregeln kann das Lehrpersonal die Geräte bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten (Mobbing, islamistische oder pornografische Inhalte) kann das Handy auch nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Wird es nach der Abnahme beschädigt oder geht verloren, wird der Schaden durch die Republik ersetzt.
Hatte eine Schule schon bisher schulautonome Regelungen zur Handynutzung, können die grundsätzlich weiter bestehen. Passagen der Hausordnung, die der neuen Verordnung widersprechen, mussten aber angepasst werden.
Zusammenfassung
- Seit dem 1. Mai gilt an österreichischen Schulen bis zur achten Schulstufe ein bundesweites Handyverbot, das laut Schüler-, Lehrer- und Elternvertretungen bislang ohne größere Probleme umgesetzt wird.
- Das Gesetz betrifft Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte und erlaubt Ausnahmen im Unterricht oder nach Beschluss von Vertretungen, wobei Verstöße zur Abnahme der Geräte bis zum Ende des Schultags führen können.
- Bedenken der Lehrergewerkschaft wegen möglicher Umgehung durch Zweit- und Dritthandys haben sich bislang nicht bestätigt, und Schäden nach Abnahme werden durch die Republik ersetzt.