Berlin weist nach Todesurteil zwei iranische Diplomaten aus

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Deutschland hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock am Mittwoch in Berlin mit. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.

Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete das Todesurteil als "inakzeptabel". "Das iranische Regime bekämpft sein eigenes Volk auf jede erdenkliche Weise und missachtet die Menschenrechte", schrieb er am Mittwoch auf Twitter. "Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zurückzunehmen."

Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft ins Außenministerium zitieren lassen. Dies gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Ihm sei mitgeteilt worden, "dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren", teilte die Außenministerin weiter mit. Als Folge habe die deutsche Regierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Baerbock betonte: "Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen."

Scharfe Kritik äußerte auch Oppositionsführer Friedrich Merz. Das Todesurteil sei ein Affront, schrieb Merz am Mittwoch auf Twitter. "Er hatte keinen Anwalt seines Vertrauens und die deutsche Botschaft keinen konsularischen Zugang." Merz hatte Anfang Jänner angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

Sharmahd wurde die Planung mehrerer Terroranschläge sowie die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last gelegt. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt.

Die deutsche Botschaft in Teheran ist laut einem Sprecher des Auswärtigen Amtes in Kontakt mit seinen Angehörigen, einen direkten Kontakt gebe es nicht. Die Botschaft habe sich immer wieder auf allen Ebenen dafür eingesetzt, konsularischen Zugang zu Sharmahd zu erhalten. Dies habe der Iran unter Berufung auf dessen doppelte Staatsangehörigkeit konsequent verwehrt. Man habe zudem immer wieder intensiv versucht, dessen Prozess zu beobachten. Auch dies habe der Iran wiederholt abgelehnt.

Das Todesurteil wurde vor dem Hintergrund einer massiven Verschlechterung der europäisch-iranischen Beziehungen verkündet. Erst am Montag verhängte die EU neue Sanktionen gegen Teheran, etwa gegen Gefängnisdirektoren, Staatsanwälte und Richter. Im Zuge der Proteste sind nach Schätzungen von Menschenrechtlern 20 000 Demonstranten festgenommen worden. Gegen mehrere Demonstranten wurden Todesurteile verhängt und vier von ihnen bereits vollstreckt.

Am Dienstag antwortete der Iran mit Gegensanktionen gegen 23 Personen und 13 Organisationen. Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war.

ribbon Zusammenfassung
  • Deutschland hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen.
  • Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock am Mittwoch in Berlin mit.
  • Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.
  • Auch dies habe der Iran wiederholt abgelehnt.

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