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Beratungen zu Ausschuss-Liveübertragung ergebnislos vertagt

Heute, 15:41 · Lesedauer 4 min

Vertreter der Parlamentsparteien haben Mittwochnachmittag im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats darüber beraten, ob der kommende U-Ausschuss zur Causa Pilnacek live übertragen werden könnte. Ergebnis gab es bei dem Treffen auf "technischer Ebene" keines, es wurde ein Folgetermin für Ende November/Anfang Dezember vereinbart, hieß es seitens der Parlamentsfraktionen am Nachmittag zur APA. Weiter im Fokus steht die ungeklärte Frage der Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

Eine Einigung am Mittwoch hatte bereits im Vorfeld als unwahrscheinlich gegolten. Zuletzt zeigten sich zwar alle Fraktionen prinzipiell offen für Liveübertragungen - auch die ÖVP, die bisher vor allem auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Auskunftspersonen verwiesen hatte. Diese Frage sei weiter im Fokus, wie der ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger nach der mittwöchigen Sitzung zur APA sagte.

Man habe nun ein weiteres Treffen auf technischer Ebene vereinbart, so der Abgeordnete. Dabei soll weitere Expertise eingeholt werden: "Vereinbart ist ein Folgetermin Ende November, Anfang Dezember unter Beiziehung einer erfahrenen Verfahrensrichterin und eines Verfahrensanwalts." Die zentrale Frage bleibe die Abwägung des Interesses an einer Liveübertragung auf der einen Seite und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite, sagte Hanger.

Am Vortag der Sitzung hatte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker auf einen von ihm und FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth bereits eingebrachten Antrag für die Implementierung von Liveübertragungen verwiesen. "Unser Antrag liegt dem Nationalrat schon vor, das könnte man rasch in die Erste Lesung bringen." "Die Chance lebt", sagte er zur Frage, ob sich eine Änderung der Geschäftsordnung vor Start der Befragungen im Jänner noch ausgehen könnte.

Als mögliches Vorbild gilt das Modell in Deutschland, auf das auch die FPÖ verwiesen hatte. Im deutschen Bundestag sind Ton- und Bildübertragungen zwar grundsätzlich ebenfalls nicht zulässig. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wobei sowohl zwei Drittel der Abgeordneten als auch die Auskunftspersonen zustimmen müssen. In der Regel betrifft das etwa die Befragung besonders hochrangiger Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel Regierungsmitglieder.

Eine Umsetzung noch vor Start des U-Ausschusses dürfte damit immer unwahrscheinlicher werden. Möglich wäre ein solcher Schritt über das Dezember-Plenum gewesen, was nun wohl wegfällt; auch im Jänner steht eine reguläre Nationalratssitzung im Terminkalender.

NEOS: Lösung möglich - Grüne bedauern Entwicklung

Der stellvertretende Klubobmann der NEOS, Nikolaus Scherak, betonte am Abend, dass die Liveübertragung sehr wohl umsetzbar wäre: "Eine juristisch saubere Lösung ist aus unserer Sicht möglich, unter der Voraussetzung, dass alle Beteiligten sich ernsthaft darum bemühen und die Übertragung auch wirklich wollen", hieß es in einem Statement gegenüber der APA.

Mit Bedauern kommentierte nach der Sitzung die Grüne Fraktionsführerin Nina Tomaselli den Stand der Verhandlungen: "Interessierte am U-Ausschuss werden wahrscheinlich enttäuscht sein, weil es ich wahrscheinlich wieder nicht ausgeht", sah die Abgeordnete keine großen Chancen mehr auf eine Umsetzung der Liveübertragungen vor Start des Ausschusses.

Klar für die Liveübertragungen hatten sich bisher neben der FPÖ und den Grünen bisher auch die NEOS ausgesprochen. Die SPÖ zeigte sich zwar auch bereit dafür, verwies aber wiederholt auf den notwendigen Schutz der Persönlichkeitsrechte der Befragten und auf den Datenschutz.

U-Ausschuss konstituiert sich in zwei Wochen

Der von der FPÖ beantragte U-Ausschuss rund um die Causa des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek wurde mit Aufruf im Nationalratsplenum bei der Sondersitzung am 22. Oktober formal eingesetzt. Die konstituierende Sitzung ist für 19. November geplant. Die Übermittlung der Akten und Unterlagen hat bis 17. Dezember zu erfolgen. Richtig losgehen soll es mit den Befragungen dann ab Jänner.

Der U-Ausschuss soll dem Verlangen der FPÖ zufolge der "Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek" dienen. Der ehemalige Justiz-Sektionschef war im Oktober 2023 tot aufgefunden worden, die Ermittlungsbehörden sprechen von klarem Suizid. Die FPÖ vermutet bei den Ermittlungen politische Interventionen über das Innen- und das Justizministerium, aber auch das Kanzleramt. In den Blick nehmen wollen die Freiheitlichen den Zeitraum vom 19. Oktober 2023, dem Vortag des Todestags Pilnaceks, bis zum 4. September 2025, als die Zuständigkeit für die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wurde.

Zusammenfassung
  • Während sich alle Fraktionen grundsätzlich offen für Liveübertragungen zeigen, bleibt der Schutz der Persönlichkeitsrechte zentraler Streitpunkt; eine Umsetzung vor dem Start der Befragungen im Jänner wird zunehmend unwahrscheinlich.
  • Der U-Ausschuss konstituiert sich am 19. November, die Aktenübermittlung muss bis 17. Dezember erfolgen, und der Untersuchungszeitraum reicht vom 19. Oktober 2023 bis 4. September 2025.