Behörde kann Weitergabe von Tamponsteuer-Aus prüfen
Eine Branchenuntersuchung könne seitens der BWB eingeleitet werden, wenn es Hinweise dafür gibt, dass die Steuersenkung nicht an die Kundinnen weitergegeben wurde. Ziel sei es sicherzustellen, "dass die Steuerbefreiung im Alltag spürbar wird", denn "dieses Plus gehört den Frauen", so die Ressortchefin.
"Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel sind kein Luxus, sondern eine tägliche Notwendigkeit", betonte Holzleitner in einer Aussendung. Die bisherige Umsatzsteuer von zehn Prozent entfällt ab 2026 zur Gänze. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Verhütungsmittel wie Antibabypillen und Hormonspiralen. Auch für Kondome, die bisher mit 20 Prozent besteuert waren, entfällt ab 1. Jänner die Umsatzsteuer.
"Mit der Steuerbefreiung setzen wir einen klaren Schritt für mehr Selbstbestimmung, mehr Frauengesundheit und mehr soziale Fairness", sagte Holzleitner. Die Maßnahme bringe eine dauerhafte finanzielle Entlastung für Frauen und Mädchen. "Es darf nicht vom Geldbörserl abhängen, ob Frauen Zugang zu den Produkten haben, die sie für ihre Gesundheit und ihr selbstbestimmtes Leben brauchen. Jede Frau soll frei entscheiden können, wie sie verhütet und welche Hygieneprodukte für sie passen", so die Ministerin.
Zusammenfassung
- Ab 1. Jänner 2026 entfällt die Umsatzsteuer auf Damenhygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen, Menstruationstassen sowie auf Verhütungsmittel wie Antibabypillen, Hormonspiralen und Kondome.
- Die Bundeswettbewerbsbehörde kann überprüfen, ob die Steuerbefreiung tatsächlich an die Kundinnen weitergegeben wird, und eine Branchenuntersuchung einleiten, falls es Hinweise auf ausbleibende Entlastung gibt.
- Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont, dass die Maßnahme für mehr Selbstbestimmung, Frauengesundheit und soziale Fairness sorgen und eine dauerhafte finanzielle Entlastung für Frauen und Mädchen bringen soll.
