APA/BARBARA GINDL

"Babyelefant" per Verordnung verabschiedet

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Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte. Am Donnerstag trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.

Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte. Am Donnerstag trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob. In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.

Mit der Änderung wird eine Verletzung des "Babyelefanten"-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte im Vorfeld aber an vermehrte Eigenverantwortung.

Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom Covid-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren. Juristen gingen denn auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Covid-Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Der "Babyelefant" ist offiziell Geschichte.
  • Am Donnerstag trat eine Änderung der Covid-19-Lockerungs-Verordnung in Kraft, die den Mindestabstand von einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten aufhob.
  • In Öffis und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Regeln aber weiter aufrecht.
  • Mit der Änderung wird eine Verletzung des "Babyelefanten"-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft.