Asylpakt braucht noch Einigung mit Bundesländern
Bei der Landesflüchtlingsreferenten-Konferenz wurde im Dezember ein Papier vorgelegt, in dem einige Änderungen des Entwurfs der Bundesregierung eingefordert wurden. Abgelehnt wird etwa, dass der Bund in Ausnahmesituationen ohne Zustimmung der Länder Bundesbetreuungseinrichtungen errichten kann. Weiters verlangt man etwa eine schriftliche Sicherstellung, dass der Bund bei Sonderbetreuungsfällen der Mitfinanzierung nachkommt.
Aus dem Innenministerium hieß es wiederum am Freitag zur APA, dass ein Durchgriffsrecht gar nicht Teil einer 15a-Vereinbarung sein könne, sondern von Bundesseite mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müsse. Zudem sei ein solches Durchgriffsrecht nicht Teil des Regierungsprogramms und daher auch nicht beabsichtigt.
Ob das Innenministerium den Bedenken nachkommt, ist noch offen. Denn der finale überarbeitete Entwurf für eine 15a-Vereinbarung, die dann für den Bund und alle Bundesländer gelten würde, liegt noch nicht vor. Irgendeine Art von Vertrag braucht es aber auf jeden Fall.
Am einfachsten wäre ein klassischer Bund/Länder-Pakt, wie er im Asylwesen üblich ist. Doch es gibt auch noch andere Varianten. Aussagen Karners zuletzt wurden auch von den Ländern derart interpretiert, dass er alternativ mit allen neun Ländern einzelne Abkommen abschließen könnte. Daraufhin machte das Innenministerium am Freitag eine Klarstellung. Gemeint sei, dass ohne gemeinsame Vorgangsweise jedes Bundesland im eigenen Wirkungsbereich die Aufnahmerichtlinie der EU in die Landes-Grundversorgungsgesetze implementieren müsste.
An sich bringt die Umsetzung der europäischen Regeln eine große Zahl an Änderungen im Asylrecht, weshalb Karner von der größten Gesetzesänderung in diesem Bereich seit 20 Jahren spricht. Freilich handelt es sich bei sehr vielen Neuerungen eher um Details.
Niedrige dreistellige Zahl an Flughafen-Verfahren erwartet
Rechtlich interessant sein dürfte die Entscheidung, den bis Jahresmitte noch gehemmten Familiennachzug von Flüchtlingen künftig über die Niederlassungsverordnung und die dort angewandten Kontingente zu regeln. Verlängert wird die Möglichkeit zur Anhaltung bei Flughafen-Verfahren, die künftig allesamt in Schwechat stattfinden werden, egal an welchem Airport der Asylwerber in Österreich gelandet ist. Hier handelt es sich aber um eine überschaubare Zahl an Flüchtlingen. Gerechnet wird mit einer niedrigen dreistelligen Zahl, die pro Jahr bei Flughafen-Verfahren zusammenkommt.
Ebenfalls etabliert wird wieder eine Wohnsitzauflage. Die gilt jedoch nur in Fällen, wo bereits entschieden ist, dass der Flüchtling das Land verlassen muss. Er kann dann angewiesen werden, sich in einer Bundesbetreuungsstelle niederlassen zu müssen, bis es zur tatsächlichen Ausreise kommt.
Zusammenfassung
- Künftig sollen alle Flughafen-Verfahren zentral in Schwechat abgewickelt werden, wobei pro Jahr mit einer niedrigen dreistelligen Zahl an Fällen gerechnet wird.
- Im neuen Asylrecht, das laut Innenminister Karner die größte Gesetzesänderung seit 20 Jahren darstellt, wird der Familiennachzug über Kontingente geregelt und für abgelehnte Asylwerber eine Wohnsitzauflage eingeführt.
