Thomas Hattmansdorfer, ÖVP-Landesrat in OberösterreichHEF

Arbeitspflicht für Asylwerber: Oberösterreich prescht vor

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Wien warnt vor Menschenrechtsverstößen und Lohndumping, Oberösterreich bereitet schon eine schrittweise Umsetzung vor. Asylwerber sollen zu Hilfsdiensten verpflichtet werden können. Dafür ist aktuell ein "Anerkennungsbeitrag" von drei bis fünf Euro vorgesehen. Bei Weigerung droht eine Reduktion des 40-Euro-Taschengeldes.

Das Innenministerium gibt den Ländern grünes Licht, um Asylwerbern zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten zu können. Oberösterreich will damit 2024 starten, sagte Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Samstag.

Auch in Vorarlberg sollen im ersten Quartal 2024 ankommende Asylwerbende per "Kodex" zu Hilfstätigkeiten verpflichtet werden. Weigern sie sich, soll es Sanktionen geben. 

Gutscheine statt Geld

Diese Woche präsentierte das Innenministerium ein Modell, nach dem Asylwerbende künftig neben gemeinnütziger Arbeit im Quartier oder im Auftrag von Ländern und Kommunen auch für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollen. Bei Weigerung soll eine Reduktion des Taschengeldes (40 Euro pro Monat) oder eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (zum Beispiel Essensgutscheine) bzw. eine Kürzung von Sachleistungen möglich sein. Für die jeweilige Umsetzung sind die Länder zuständig.

Wien warnt: Menschenrechts-Verstöße und Lohndumping

Kein Fand davon ist Wien Stadtrat Peter Hacker (SPÖ). Er sieht einen Verstoß gegen die Menschenrechte und warnt vor Lohndumping. Andere Bundesländer hingegen bereiten die Umsetzung bereits vor.

"Anerkennungsbeitrag" von drei bis fünf Euro

Oberösterreich will den überarbeiteten Leistungskatalog des Innenministeriums abwarten und "parallel mit den Vorbereitungen starten, damit wir nächstes Jahr schrittweise die Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten einführen können", so Landesrat Hattmannsdorfer im Ö1-"Morgenjournal". Es sei angebracht, dass Flüchtlinge für die Versorgung und Verpflegung einen Beitrag leisten, vom Rasenmähen bis zur Mithilfe in Sozialmärkten. Dafür solle es einen "Anerkennungsbeitrag" geben, im aktuellen Katalog seien drei bis fünf Euro vorgesehen.

Amnesty: Politshow

Kritik an der Verpflichtung zu Hilfstätigkeiten übte am Samstag die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Shoura Hashemi. Diese wäre - sollte sie rechtlich überhaupt halten - menschenrechtlich bedenklich. "Ich halte diese aktuelle Diskussion in Österreich im Moment eher für eine Politshow, eine Geschichte, die sich für den Wahlkampf gut eignet, für die Wahlen, die nächstes Jahr anstehen", sagte sie auf Ö1.

Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

Sie stellte außerdem in Frage, was mit der Verpflichtung erreicht werden solle. Immerhin seien laut Asylrechtsexperten in der Praxis sowieso viele bereit zu arbeiten. Dass man nun von einem bisherigen Arbeitsverbot zu einer Arbeitspflicht komme, wirke "ein bisschen grotesk". Stattdessen solle die Regierung um Asyl Werbenden generell den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.

ribbon Zusammenfassung
  • Wien warnt vor Menschenrechtsverstößen und Lohndumping, Oberösterreich bereitet schon eine schrittweise Umsetzung vor.
  • Asylwerber sollen zu Hilfsdiensten verpflichtet werden können.
  • Dafür ist aktuell ein "Anerkennungsbeitrag" von drei bis fünf Euro vorgesehen.
  • Bei Weigerung droht eine Reduktion des 40-Euro-Taschengeldes.