Anschlag in Wien: U-Haft für mögliche Mittäter verlängert

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Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat im Fall der zehn festgenommenen möglichen Mitwisser bzw. Mittäter am Terror-Anschlag in Wien die U-Haft verlängert. Die bisherigen Haftgründe blieben aufrecht, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag der APA mit. Acht Beschuldigte haben gegen die Fortsetzung der U-Haft Beschwerde angemeldet. Ob ihre weitere Inhaftierung angemessen und verhältnismäßig ist, muss nun das Wiener Oberlandesgericht entscheiden.

Unterdessen bekräftigt einer der Mittäterschaft Beschuldigten in einem dreiseitigen handschriftlichen Brief, der der APA übermittelt wurde, seine Schuldlosigkeit. Er habe mit der radikalen islamistischen Szene und dem Anschlag nichts zu tun: "Ich gehöre weder zu einer terroristischen Organisation noch befürworte ich Anschläge, in denen unschuldige Menschen ihr Leben verlieren."

Mit dem Attentäter sei er weder befreundet noch gehöre er zu dessen engerem Kreis: "Es war lediglich ne äußere Bekanntschaft." Er habe den Mann kaum gesehen, versichert der 21-Jährige in dem Schreiben: "Ich sah den Terroristen dieses Jahr geschätzte maximal drei Mal und ich wusste nichts von seinem Gedankengut noch machte er vor mir Anspielungen. Hätte ich von seinen Plänen gewusst, hätte ich ihn fürwahr aufgehalten." Er selbst habe sich "nie etwas zuschulden kommen lassen", betont der 21-Jährige, der tatsächlich bisher gerichtlich unbescholten ist.

Unterdessen hat die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, in der der Attentäter gebetet und sich radikalisiert haben soll, Einspruch gegen ihre Zwangsschließung erhoben. Die Moschee ist seit 2016 als Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert. Auf Drängen der Regierung entzog der Oberste Rat der IGGÖ der Moschee die Rechtspersönlichkeit als Konsequenz aus dem islamistischen Anschlag.

Laut "Standard" ging am Mittwoch eine Beschwerde der Betreiber der Tewhid-Moschee gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ ein. Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Schließung der Moschee nicht ausreichend begründet sei. Das IGGÖ-Schiedsgericht muss sich nun innerhalb von zwei Wochen zusammenfinden - binnen acht Wochen muss es eine Entscheidung fällen.

Die Polizei Wien veröffentlichte am Donnerstag auf Facebook und YouTube ein Video, das der Opfer des Anschlags in der City gedenkt. Darin verkünden u.a. Prominente mit internationalen Wurzeln wie Fußball-Star David Alaba oder Staatsoperndirektor Bogdan Roscic die Botschaft, dass Wien eine Stadt für alle ist - aber nicht für Terrorismus.

"Die Ereignisse des 2. November 2020 sind nicht spurlos an uns vorübergegangen. Das sollen sie auch nicht, denn die Menschen, die bei dem Anschlag unschuldig ihr Leben verloren haben, werden unvergessen bleiben", hieß es seitens der Exekutive. Die Videos sind unter YouTube https://www.youtube.com/watch?v=6ahvciEu0QE und Facebook https://fb.watch/1R-BbmyiSl/ abrufbar.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat im Fall der zehn festgenommenen möglichen Mitwisser bzw. Mittäter am Terror-Anschlag in Wien die U-Haft verlängert.
  • Acht Beschuldigte haben gegen die Fortsetzung der U-Haft Beschwerde angemeldet.
  • Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Schließung der Moschee nicht ausreichend begründet sei.

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