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Jüdischer Friedhofsteil

Anklage: Brandstiftung und Nazi-Symbole am Zentralfriedhof

02. Juli 2025 · Lesedauer 3 min

In der Nacht auf den 1. November 2023 ist ein Brandanschlag auf den jüdischen Teil des Wiener Zentralfriedhofs verübt worden. Ein Verdächtiger wurde nun angeklagt.

Der Vorraum der Zeremonienhalle beim Tor IV brannte aus, die Außenmauern wurden mit Hakenkreuzen und Schriftzügen verunstaltet.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamts (LKA) und des Wiener Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) konnte ein Tatverdächtiger ausgeforscht und nach APA-Informationen angeklagt werden.

Beim Beschuldigten handelt es sich um einen 27-jährigen Österreicher, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Auch die Verfassungsschutzbehörden hatten den Mann nicht am Radar, hieß es gegenüber der APA. 

Er dürfte nicht in einschlägigen antisemitischen Kreisen verkehrt haben. Der Mann bestreitet dem Vernehmen nach, den nächtlichen Anschlag, bei dem ein Brandbeschleuniger eingesetzt wurde, wird jedoch von am Tatort sichergestellten Spuren, einem DNA-Gutachten und den Ergebnissen einer Rufdatenauswertung belastet.

Anklage wegen Verbotsgesetz

Wie Christina Salzborn, die Sprecherin des Landesgerichts, am Mittwoch auf APA-Anfrage bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft beim Gericht eine Anklage wegen § 3 f Verbotsgesetz (VbtG) eingebracht. 

Dem Mann werden somit schwere Straftaten - konkret Brandstiftung und schwere Sachbeschädigung - als Mittel nationalsozialistischer Betätigung angelastet. In dem anstehenden Prozess vor einem Schwurgericht - Termin gibt es dafür noch keinen - droht dem Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen zehn und 20 Jahren. Der 27-Jährige befindet sich derzeit auf freiem Fuß.

Aufwändige Ermittlungsarbeit

Dass der Beschuldigte ausgeforscht werden konnte, ist penibler Polizeiarbeit zu verdanken. Im ausgebrannten Vorraum der Zeremonienhalle waren Spurenträger sichergestellt worden, die kriminaltechnisch untersucht wurden. Über die Chargennummern eines Schutzoveralls und einer Spraydose, die nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden dem Angeklagten zugeordnet werden können, kam man auf den 27-Jährigen. 

Weiters weist eine Stoff-Spur einer DNA-Analyse zufolge die genetischen Merkmale des 27-Jährigen auf. Anhand von Login-Daten seines Handys soll außerdem belegt sein, dass sich der Mann kurz nach Mitternacht im Sendebereich des jüdischen Teils des Zentralfriedhofs befunden hat.

Der Angeklagte hat in seinen bisherigen Einvernahmen bestritten, über eine eineinhalb Meter hohe Mauer geklettert zu sein, um in einem Nebenraum des Kuppelhauses Feuer zu legen. Auch mit den rechtsradikalen Schmierereien habe er nichts zu tun. 

Der jüdische Friedhof am Tor IV des Wiener Zentralfriedhofs ist mit mehr als 241.000 Quadratmetern eine der größten jüdischen Ruhestätten Mitteleuropas. Er wurde ab 1916 belegt, nachdem die jüdische Abteilung am Tor I zu klein geworden war.

Nicht ausgeforschten Mittäter

Vermutlich gab es bei dem Brandanschlag einen Mittäter. Darauf lässt jedenfalls eine am Tatort zurückgelassene Flasche schließen, an der sich die genetischen Merkmale eines weiteren Mannes nachweisen ließen. 

Der angerichtete finanzielle Schaden wird von den Strafverfolgungsbehörden mit 30.000 bis 40.000 Euro beziffert. Eine APA-Anfrage an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hinsichtlich einer genauen Schadensaufstellung und zur Frage, ob und inwieweit der Zustand vor den Beschädigungen in der Zeremonienhalle wieder hergestellt wurde, war in Bearbeitung.

Video: Brand und Nazi-Symbole: Anschlag auf jüdischen Friedhof

Zusammenfassung
  • In der Nacht auf den 1. November 2023 wurde der jüdische Teil des Wiener Zentralfriedhofs Ziel eines Brandanschlags, bei dem der Vorraum der Zeremonienhalle am Tor IV ausbrannte und Hakenkreuze an den Außenmauern hinterlassen wurden.
  • Ein 27-jähriger Österreicher wurde nach umfangreichen Ermittlungen durch DNA-Spuren, Rufdaten und sichergestellte Gegenstände als Tatverdächtiger identifiziert und wegen nationalsozialistischer Betätigung nach § 3 f Verbotsgesetz angeklagt.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vor, der finanzielle Schaden beträgt laut Behörden 30.000 bis 40.000 Euro und es gibt Hinweise auf einen möglichen Mittäter.