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Dreieinhalb Jahre Haft für Waffenkäufe für junge IS-Anhänger

Heute, 12:13 · Lesedauer 5 min

Dass Deradikalisierungsprogramme bei jungen IS-Anhängern nicht immer von Erfolg gekrönt sind, hat einmal mehr eine Verhandlung am Wiener Landesgericht veranschaulicht. Am Mittwoch ist ein einschlägig vorbestrafter 20-Jähriger wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte unter anderem jüngeren und gewaltbereiten IS-Anhängern Waffen besorgt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dabei war der junge Mann erst im Jänner 2025 am Grauen Haus wegen terroristischer Vereinigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er als Mitglied der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) Propagandamaterial verbreitet hatte und über Deutschland nach Syrien reisen wollte, um sich dem IS anzuschließen. Nach seiner Verurteilung und Enthaftung setzte er seine terroristische Betätigung fort. Am 19. Mai klickten dann erneut die Handschellen, seither befindet sich der 20-Jährige in der Justizanstalt (JA) Josefstadt in U-Haft.

Bis zu seiner Festnahme beließ er es nicht dabei, über Snapchat IS-Propagandamaterial zu verbreiten und in einer Telegram-Chatgruppe über Terror-Attentate zu sinnieren. Wie der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung ausführte, habe sich der 20-Jährige gezielt mit deutlich jüngeren Burschen umgeben, um diese für die Ziele des IS zu instrumentalisieren: "Er hat möglichst junge Menschen in die IS-Ideologie hineingezogen. Gerade die sind dafür empfänglich. Er hat teilweise Kinder mit Sympathie für den IS infiziert." Der Angeklagte sei insofern "mitverantwortlich für ein massives Gefahrenpotenzial, das es hier in Wien gegeben hat."

Zu den Bekannten des 20-Jährigen zählte jener 15-Jährige, der nach Mobbing-Erfahrungen in der Schule im Namen des IS ein Blutbad am Wiener Westbahnhof anrichten wollte, gerade noch rechtzeitig festgenommen werden konnte und mittlerweile rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung verurteilt wurde. Ihm hatte der 20-Jährige in einem Army Shop ein Messer besorgt, "weil er noch keine 18 war", wie er nunmehr einem Schöffensenat gestand: "Ich hab's ihm einfach gekauft. Er wollte es einfach haben. Zum Glück ist nichts passiert."

Schießübungen mit jüngerem IS-Anhänger

Eng befreundet dürfte der 20-Jährige auch mit jenem 18-Jährigen gewesen sein, der im Vorjahr Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Wien und das Islamische Zentrum Imam Ali in Floridsdorf im Sinn hatte und der dafür Ende September rechtskräftig verurteilt wurde. Diesem Burschen hatte der 20-Jährige ein Luftdruckgewehr gekauft, mit dem die beiden IS-Anhänger in der Wohnung des Älteren Schießübungen durchführten. "Auf Glasflaschen", wie der 20-Jährige dem Gericht darlegte. Er räumte ein, dem 18-Jährigen auch Bombenbau-Anleitungen übermittelt zu haben: "Er hat die haben wollen."

Ein weiterer Bekannter des Angeklagten war ein anderer 15-Jähriger, der sich ebenfalls mit Attentatsabsichten trug und dafür Online-Tutorials zu Selbstmord-Anschlägen konsumierte. Dieser Wiener Jugendliche - Sohn eines an einer Hochschule tätigen Wissenschafters - wurde Anfang August 2025 rechtskräftig in Wien verurteilt. Ihm hatte der 20-Jährige ebenfalls ein Messer beschafft, das der 15-Jährige im Spind in seiner Schule verwahrte.

"Ich bin kein guter Mensch"

"Ich bin kein guter Mensch", gab der 20-Jährige in seiner Beschuldigteneinvernahme zu Protokoll. "Man könnte auf die Idee kommen, dass Sie einer sind, der das Feuer anheizt, den Leuten Waffen besorgt und dann sagt: Ich habe nichts gemacht", bemerkte der Richter. "Ich wollte nicht, dass die denken, dass ich kein guter Freund bin", hielt darauf der Angeklagte fest.

Ihm sei es nicht darum gegangen, Angst und Schrecken zu verbreiten oder gar terroristische Absichten umzusetzen, behauptete der 20-Jährige: "Ich habe das gemacht, dass ich Leute um mich habe. Ich hatte keine Freunde. Ich hatte niemanden. Ich habe mich ausgeschlossen gefühlt." Nach seiner Enthaftung habe es niemanden gegeben, "mit dem ich draußen herumgehen konnte". Daher sei er "in diese Falle getappt" und habe "wieder Fehler gemacht".

Angeklagter wollte "angenehme Atmosphäre verbreiten"

Auf die Frage des Richters, ob er sich nicht bewusst gewesen sei, dass er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis vom Verfassungsschutz observiert wurde, erwiderte der 20-Jährige: "Das habe ich gar nicht gemerkt." IS-Propaganda habe er deshalb verschickt, "um eine angenehme Atmosphäre zu verbreiten".

"Seine Wohnung, sein Schlafzimmer war hergerichtet wie ein IS-Gebiet", hielt der Staatsanwalt dem entgegen. Überall seien IS-Devotionalien herumgelegen. Bei gemeinsamen Treffen mit den jüngeren, teilweise noch kindlichen Gleichgesinnten habe man "den IS hochleben lassen", einschlägige Predigten von Mirsad O. alias Ebu Tejma und Nasheeds mit radikalislamischen Textpassagen konsumiert. Der 20-Jährige nannte auch einen IS-Stempel sein eigen, mit dem er seinen Angaben zufolge "angeben" wollte.

IS "vielleicht gerade im Trend"

"Warum gerade der IS?", wollte der vorsitzende Richter wissen. "Vielleicht war es gerade im Trend", lautete die Antwort des Angeklagten. Er habe "keinen umbringen" wollen, "das geht für mich zu weit. Ich will damit nichts zu tun haben."

Bei der Strafbemessung erschienen dem Gericht bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren dreieinhalb Jahre schuld- und tatangemessen. 22 Monate, die der 20-Jährige im Vorjahr bei der ersten Terror-Verurteilung zur Bewährung bedingt nachgesehen bekommen hatte, wurden nicht widerrufen. Die Probezeit wurde allerdings auf fünf Jahre verlängert.

Der 20-Jährige wirkte nach der Urteilsverkündung erleichtert, offensichtlich hatte er mit einer strengeren Sanktion gerechnet. Er bedankte sich beim Gericht und nahm ohne mit seinem Verteidiger Rücksprache zu halten das Urteil an. Der Staatsanwalt gab allerdings vorerst keine Erklärung ab.

Zusammenfassung
  • Ein 20-jähriger IS-Anhänger wurde am Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Der Mann hatte nach seiner ersten Verurteilung im Jänner 2025 seine Aktivitäten fortgesetzt und unter anderem jüngeren IS-Anhängern Waffen beschafft.
  • Zu seinen Kontakten zählten ein 15-Jähriger, der ein Blutbad am Westbahnhof plante, und ein 18-Jähriger, der Anschläge gegen die israelische Botschaft und das Islamische Zentrum vorbereitete.
  • Der Angeklagte verbreitete weiterhin IS-Propaganda über soziale Medien, führte Schießübungen durch und stellte Bombenbau-Anleitungen zur Verfügung.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Probezeit seiner ersten Strafe wurde auf fünf Jahre verlängert, während die bedingte Haftstrafe von 22 Monaten nicht widerrufen wurde.