Amtsmissbrauchsprozess gegen Wöginger geht weiter
Den Donnerstag, den Freitag sowie den 3. März hat das Landesgericht Linz für die Fragen an die drei Angeklagten reserviert. Danach starten die Zeugenbefragungen, beginnend mit der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin am 5. März und Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet. Im Fall eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Für die beiden Finanzbeamten könnte zudem der Amtsverlust in Betracht kommen, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
Zusammenfassung
- Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wird nach zweiwöchiger Pause am Landesgericht Linz fortgesetzt.
- Die Einvernahmen der Angeklagten sind für Donnerstag, Freitag und den 3. März angesetzt, gefolgt von Zeugenbefragungen am 5. und 9. März.
- Ein Urteil wird für den 21. April erwartet, bei einer Verurteilung drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft sowie für die Finanzbeamten ein möglicher Amtsverlust.
