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Am Freitag "Sondersitzung" zur Gesundheitsreform

Diskussionsbedarf gibt es bei der gemeinsam mit dem Finanzausgleich paktierten Gesundheitsreform, die im Dezember im Nationalrat beschlossen wurde und in zwei Bund/Länder-Vereinbarungen abgebildet ist. Am Freitag gibt es dazu eine "Sondersitzung" der sogenannten "Bundeszielsteuerungskommission", bei dem der Bundeszielsteuerungsvertrag diskutiert werden soll, bestätigte man im Gesundheitsministerium einen Bericht des Ö1-"Mittagsjournal" vom Donnerstag.

Er könne bestätigen, dass "intensive Verhandlungen" laufen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsminister Johannes Rauch zur APA. Inhaltlich geht es dabei um den Abschluss der genauen Regeln für die Umsetzung der Reform und unter welchen Bedingungen die beschlossenen zusätzlichen Mittel für den Gesundheitsbereich verteilt werden. Für heuer wurden die Gelder schon ausgeschüttet, es bestehe für die Länder eine Berichtspflicht, so Rauchs Sprecher - sie müssen den Einsatz der Mittel also nachweisen.

Bei den nun anstehenden Verhandlungen gehe es um die Folgejahre. Ob am Freitag schon eine Einigung zu erwarten ist, war im Vorfeld nicht absehbar. Die "Kronen Zeitung" berichtete am Donnerstag, manche Länder würden sich von Rauch provoziert fühlen und ein wahlkampftaktisches Manöver orten, denn der Minister plane nach der Sitzung eine Pressekonferenz ohne Absprache. Laut "Krone" hieß es dazu aus dem Ministerium, Ziel am Freitag sei die Umsetzung der Gesundheitsreform. Die Summen seien mit dem Finanzausgleich schon fixiert, nun gehe es darum, ein "Regelwerk" zu schaffen: "Wie kann man die Mittel verwenden, welche Projekte werden angerechnet, was muss man an Nachweisen erbringen über die Mittelverwendung etc.", zitiert die "Krone" das Ministerium.

Laut dem Bericht soll es sich in mehreren Bereichen spießen: Unter anderem sind 90 Millionen Euro zusätzlich für Impfungen vereinbart. Der Bund wolle aber nach Angaben der Länder in diese Summen die Corona- und die Influenza-Impfung, die bisher vom Bund gezahlt wurden, hineinpacken. Damit würden diese Impfungen künftig zu einem Drittel vom Bund, von den Ländern und von der Kasse bezahlt werden. Der Bund würde sich damit Geld sparen.

"Die Verhandlungen über die weitere Umsetzung der Gesundheitsreform laufen intensiv", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsressort. "Damit Reformen tatsächlich greifen, müssen alle Partner ihre Eigeninteressen hintanstellen. Nur dann können wir die nötigen Reformen umsetzen und spürbare Verbesserungen für die Patient:innen erreichen. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer Einigung kommen."

Die Reform soll laut dem Gesetzesbeschluss vom Dezember viel Geld fließen lassen. Für den niedergelassenen Bereich sind jährlich bis 2028 300 Millionen Euro vorgesehen. Der spitalsambulante Bereich erhält allein im Jahr 2024 550 Mio. Euro. Dieser Betrag erhöht sich schrittweise in den folgenden Jahren, wodurch sich bis 2028 eine Summe von rund drei Milliarden ergibt.

Bei den Planungsinstrumenten priorisiert werden soll der niedergelassene Bereich. Zudem wird die Gründung von Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen und Ambulanzen erleichtert. Die bisherige Verpflichtung, bei Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von Ambulatorien durch die Träger der Krankenversicherung das Einvernehmen mit der Ärztekammer herzustellen, entfiel mit 2024. Wahlärzte werden mit 2026 zur Teilnahme an E-Card-System und ELGA verpflichtet.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Freitag findet eine 'Sondersitzung' der 'Bundeszielsteuerungskommission' zur Gesundheitsreform statt, die im Dezember im Nationalrat beschlossen wurde.
  • Die Verhandlungen betreffen die genauen Regeln zur Umsetzung der Reform und die Verteilung der zusätzlichen Mittel; für heuer wurden die Gelder bereits ausgeschüttet, die Länder haben eine Nachweispflicht.
  • Der Gesetzesbeschluss sieht jährliche Mittel von 300 Millionen Euro für den niedergelassenen Bereich bis 2028 und 550 Millionen Euro für den spitalsambulanten Bereich im Jahr 2024 vor.