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AK warnt vor Strafen

Neuer FinanzOnline-Login: Das ändert sich ab Oktober

Heute, 13:53 · Lesedauer 3 min

Betrugs- und Missbrauchsversuche werden immer ausgefeilter. Umso wichtiger ist es, hochsensible Daten der Nutzer:innen, wie sie etwa bei FinanzOnline verwendet werden, zu schützen. Ab dem 1. Oktober wird daher der Zugang zu FinanzOnline nur mehr mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor möglich sein.

Es handelt sich dabei um eine verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung, wie sie etwa auch beim Online-Banking bekannt ist. Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung. Eine davon ist über ID Austria. 

Wer bereits über eine solche verfügt, für den ändert sich nichts. Eine weitere Möglichkeit stellt die 2-Faktor-Authentifizierung direkt im Login-Bereich von FinanzOnline dar. 

Selbstverständlich sei der Einstieg in FinanzOnline auch ohne Smartphone mit einem Token möglich, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums. 

Außerdem bestehe die Möglichkeit der Abgabe von Arbeitnehmerveranlagungen in Papierform direkt bei den Finanzämtern, um so die Wahlfreiheit zu gewährleisten.

AK warnt vor unangenehmen Folgen

Steuerpflichtige, die ihre Arbeitnehmerveranlagung bisher über FinanzOnline erledigt haben, jedoch die 2-Faktor-Authentifizierung nicht aktiviert haben, verlieren ab diesem Zeitpunkt den Zugang zu ihrem elektronischen Postfach. 

Damit können sie wichtige elektronische Schreiben des Finanzamts – darunter auch bereits zugestellte Bescheide mit Strafandrohungen – nicht mehr öffnen. 

"Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen", erklärt AK-Steuerexpertin Diana Jusic.

Finanzamt schriftlich auffordern, wenn Postzustellung gewünscht ist

Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten bevorzugt, konnte dies noch vor dem 1. Oktober auf seinem Account unter dem Punkt "Ihre persönlichen Daten" umstellen. 

Nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden. Auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.

"In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kärntnerinnen und Kärntner mit ihrem Unmut über die neuen Regelungen an uns gewandt. Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober neue Zugangsregelungen gelten, die niemand umgehen kann", sagt AK-Präsident Günther Goach und appelliert: "Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin problemlos sämtliche Services von FinanzOnline nutzen zu können."

Video: Steuerausgleichstipps von der Expertin

Zusammenfassung
  • Ab dem 1. Oktober wird der Zugang zu FinanzOnline nur noch mit einem zusätzlichen Sicherheitsfaktor möglich sein.
  • Die Maßnahme dient dem Schutz hochsensibler Nutzerdaten vor immer ausgefeilteren Betrugs- und Missbrauchsversuchen.
  • FinanzOnline verarbeitet besonders sensible Daten, weshalb der Schutz der Nutzer:innen verstärkt wird.